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Monika Hohmann zu TOP 20: Evaluation der Vereinbarung zur Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe gem. SGB VIII §§ 11 bis 13 im Land Sachsen-Anhalt

Lassen Sie mich meine Rede mit einem Zitat beginnen: „Die Familie erzieht, die Schule belehrt, die Freizeit erfreut und der Beruf ernährt. So ist die Gesellschaft aufgeteilt und wenn man dafür verschiedene Professionen, verschiedene Ministerien, verschiedene Gehaltsstufen, verschiedene Ferienordnungen geschaffen hat, dann ist man in einem ziemlichen Dickicht.“, so Otto Herz, Psychologe und Pädagoge auf der Tagung „Lernen gemeinsam zu leben - Jugendhilfe und Schule in Kooperation“ am 15. Mai 2007. Und ich kann mich seiner Auffassung nur anschließen wenn er meint, dass die Perfektionierung dieses gespaltenen Systems nicht der richtige Weg ist. Deshalb sollte jeder Einzelbereich auf den Prüfstand und neu gedacht werden. Wenn wir Erfolg haben wollen, müssen wir gemeinsam Agieren und nicht mehr in Abgrenzung zueinander stehen.

Am 14. Februar 2006 hat der Kultusminister gemeinsam mit dem Ministerium für Gesundheit und Soziales sowie dem Kinder- und Jugendring des Landes eine Vereinbarung über die Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe abgeschlossen. Nach nunmehr sechs Jahren soll eine Bestandsaufnahme erfolgen und die vorliegenden Ergebnisse evaluiert werden.

Schule und Jugendhilfe haben jeweils einen eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen. Dieser ist zum einen im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und zum anderen im SGB VIII geregelt. In der Kooperationsvereinbarung lautet es deshalb wie folgt: „Sie sollen die Persönlichkeit des jungen Menschen stärken, ihn zum eigenverantwortlichen Handeln und zur Wahrnehmung von Aufgaben für die Gemeinschaft befähigen sowie auf die berufliche Qualifizierung und das Leben in der Erwachsenenwelt vorbereiten.“

So weit so gut. Dennoch scheint es bei der Umsetzung der Vereinbarung einige Hindernisse zu geben. So sollen beispielsweise bis zum 1. März eines jeden Jahres gemeinsame landesweite und regionale Fortbildungsveranstaltungen für das folgende Schuljahr von beiden Professionen geplant werden. Dazu muss man wissen, dass insbesondere für die Träger der Jugendhilfe die Zuwendungsbescheide für das laufende Jahr bis dahin noch gar nicht ausgereicht sind. Demzufolge können Fortbildungsveranstaltungen nur schwer vorbereitet werden. Wenn dann der Bescheid vorliegt, sind oftmals die Kataloge der staatlichen Lehrerfortbildung schon gedruckt.

Ein weiteres Problem im Fortbildungsbereich beider Institutionen, ist das Absagen von Veranstaltungen, die gelegentlich auch gleiche thematische Inhalte anbieten. Gründe dafür sind u.a. geringe Teilnehmerzahlen. Hier gilt es zu überlegen, ob eine gemeinsame Fortbildung von Schule und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe effektiver sein kann.

In der Kooperationsvereinbarung des Kultus-, des Sozialministeriums und des Kinder- und Jugendrings (KJR) wird die Gestaltung gemeinsamer Projekte vorgeschlagen. Wie aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Projekte an Schulen des Landes“ (KA 6/7442) zu ersehen ist, werden finanzielle Mittel u.a. für die Themen Gewaltprävention, Streitschlichterprogramme, Berufsorientierung für Abschlussklassen oder Schulverweigerung bereitgestellt.

Dennoch bleibt festzustellen, dass diese Form der Zusammenarbeit oftmals nur zeitlich begrenzt und  projektbezogen besteht. Darum möchten wir mit unserem Antrag eine Evaluation auf den Weg bringen, die aufzeigt wo es wirklich gute funktionierende und im Schulalltag eingebettete Angebote in den Kooperationsvereinbarungen vor Ort gibt. Wenn es  diese gibt, sollte überlegt werden, wie  die positiven Ansätze ebenfalls  auf andere Einrichtungen übertragen werden können.

Auch ist die Frage nach den dafür benötigten Voraussetzungen zu klären. Reichen  die derzeit bereitgestellten Landesmittel aus und wie werden sie abgerufen. Ich denke dabei an die  Landesmittel gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für bildungsbezogene Projekte und Angebote des Kultusministeriums oder auch die Landesmittel zur Förderung thematischer Elternveranstaltungen.
Schwieriger scheint es bei der finanziellen  Ausstattung in der Kinder-und Jugendhilfe zu sein. So hat eine kleine Anfrage von mir ergeben, dass wir einen ständigen Rückgang von Fachkräften aus dem Fachkräfteprogramm in den letzten Jahren konstatieren müssen. Wenn wir die Kooperation mit Schule ernst nehmen wollen, sollte es hier aus unserer Sicht zu keiner weiteren personellen und finanziellen Reduzierung kommen.

Im  Punkt  2 unseres Antrages möchten wir die Landesregierung auffordern den Aus-schüssen für Arbeit und Soziales sowie für Bildung und Kultur  im vierten Quartal 2012 die Evaluation vorzustellen. Diese soll auch Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule, insbesondere vor dem Hintergrund der Programmierung der operationellen Programme der EU-Strukturfondsperiode von 2014 bis 2020 (Maßnahmen zur Vermeidung von Schul-versagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs, Schulsozialarbeit), treffen. Gerade im Bereich der Schulsozialarbeit ist in den letzten Jahren hier einiges in Bewegung gekommen. Dies gilt es kontinuierlich und verlässlich fortzusetzen.

Die letzte Berichterstattung zur Kooperationsvereinbarung wurde vom Kultusministerium im Jahr 2008 durchgeführt. Es ist also an der Zeit, mal wieder nachzufragen. Ich hoffe, wir erhalten aussagefähige Ergebnisse. Die Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe ist eine bedeutende und zentrale Aufgabe, die zunehmend wichtiger wird.  Wir bitten um Direktabstimmung unseres Antrages.