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Monika Hohmann zu TOP 2: Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes - 2. Beratung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir werden weder dem Gesetzentwurf noch dem Entschließungsantrag unsere Zustimmung geben können, es sei denn, sie würden unseren Änderungsantrag annehmen.

In diesem fordern wir nicht mehr und nicht weniger als die Umsetzung ihres Entschließungsantrages aus dem Jahr 2016 - Dr.7/301. Leider wurde dieses Anliegen in den Ausschüssen abgelehnt. Worum geht es im Detail?

Seit dem 01.08.2013 gilt das novellierte KiFöG. Im § 12 Abs.4 ist folgendes geregelt: „Die Zuweisungen nach den Absätzen 2 und 3 für jedes betreute Kind sind regelmäßig insbesondere an die Tarifentwicklung und Veränderungen des Betreuungsumfangs anzupassen.“ Zwar hat sich die Landesregierung an die erste Hälfte des Satzes gehalten und die Tarifentwicklungen angepasst, jedoch versäumte sie die zweite Hälfe, nämlich den Betreuungsumfang anzugleichen. Dafür wollte sie die Evaluierung des Gesetzes im Jahr 2017 abwarten. Dieses Abwarten war jedoch nicht notwendig, denn wir wissen seit 2014, wie sich der Betreuungsumfang entwickelt hat. Dazu hätte nur ein Blick in die jährliche Statistik „Sozialleistungen – Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege“ vom Statistischen Landesamt Sachsen- Anhalt genügt. Die uns vorliegende sogenannte „kleine Novelle“ der Landesregierung sieht jetzt eine Erhöhung der Landespauschalen vor, setzt aber damit lediglich das seit 2013 geltende Recht um.

Sehr geehrte Damen und Herren, Am 31. August 2016 haben CDU, SPD und Grüne per Entschließungsantrag (Drs. 7/301) beschlossen, 23 Mio. € aus dem Betreuungsgeld des Bundes zur Entlastung der Eltern von ihren Elternbeiträgen zielgerichtet zu verwenden und zu veranschlagen. Wir fordern nunmehr, dass sich die Koalition zu ihrem getroffenen Beschluss bekennt und dafür Sorge trägt, dass die Eltern tatsächlich entlastet werden. Ansonsten müssten sie den Menschen in unserem Land erklären, warum sich die Koalition nicht an die eigenen Beschlüsse hält. Auf diese Antwort wären wir gespannt.

Zusammenfassend kann ich nur sagen: Wir erleben leider zum wiederholten Mal eine Änderung des KiFöG, die im Schweinsgalopp durch das Parlament gejagt wird. Machen Sie endlich ihre Hausaufgaben und legen tatsächlich ein Gesetz vor, dass transparent, qualitativ hochwertig und zukunftsweisend ist und die vielen bestehenden Baustellen beseitigt.

Im Übrigen, ein solches Gesetz liegt bereits seit Juni von meiner Fraktion vor. Ein Blick hinein lohnt sich.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!