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Monika Hohmann zu TOP 18: 6. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung

„Die Landesregierung legt dem Landtag in der Mitte einer jeden Wahlperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen und  Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe vor. Neben der Bestandsaufnahme und Analyse soll der Bericht Vorschläge zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe enthalten und einen Überblick über die kinder- und jugendpolitischen Zielvorstellungen der Landesregierung geben. Der Bericht soll einen Überblick über die Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe vermitteln“.

So schreibt es § 16 Abs. 1  des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor. Der nächste Kinder- und Jugendbericht muss also nächstes Jahr von der Landesregierung erstellt und veröffentlicht werden.

Wie Sie wissen, hat meine Fraktion in der Vergangenheit mehrfach den Anlauf unternommen, die Sozialberichterstattung des Landes, die ja mehr umfasst als den Kinder- und Jugendbericht, zu bündeln und über die Jahre hinweg vergleichbar zu gestalten, in dem Datengrundlagen kontinuierlich genutzt und fortgeschrieben werden. Der im September dieses Jahres getroffene Landtagsbeschluss zur Sozialberichterstattung des Landes zeigt dies auf. Vor allem aber ist uns daran gelegen, Berichte zu erhalten, die auch einmal Reibungsfläche und Anlass zum politischen Diskurs bieten und die auch mitunter „störende Aussagen“ enthalten können, die vielleicht politisch nicht so genehm sind. Es geht also um Berichte, welche nicht von den Abgeordneten mit verdrehten Augen und den Worten: „Wer soll das denn alles lesen?“, entgegengenommen werden. Um dann eben im besten Fall teilweise gelesen in der „runden Ablage“ (Papierkorb) zu landen.

Ich möchte an einem Beispiel genauer erläutern, was ich meine. Ich habe mir den letzten Kinder- und Jugendbericht, der immerhin 197 Seiten umfasst,  und den Bericht zur Umwelt angesehen.

Da steht: „Die Umweltpolitik des Landes Sachsen-Anhalt hat zu einer wesentlichen Verbesserung der Umweltsituation im Land geführt, die insbesondere auch Kindern und Jugendlichen zugutekommt, was u.a. zu einer erheblichen Verminderung von umweltbedingten Erkrankungen geführt hat. Dabei ist zu erwähnen, dass die Oberflächengewässer sauberer geworden sind, der Anschlussgrad an die öffentliche Trinkwasserversorgung sowie an moderne, neu gebaute Klärwerke enorm erhöht wurde. In den Kontext gehört auch, dass erhebliche Investitionen in die Beseitigung von Altlasten getätigt wurden, ebenso  in die Verminderung von Immissionen durch  Außerbetriebnahme  alter Anlagen und Inbetriebnahme moderner Anlagen. Der Umstieg erfolgte von einer Reparatur entstandener Umweltschäden zu einer vorsorgenden Umweltpolitik.“

Ich höre hier auf und denke, sie haben verstanden worum es geht.

Die Berichterstattung des Landes bindet  einiges an Ressourcen, es steckt eine Menge Arbeit drin. Und damit sich diese Arbeit auch lohnt, ist ein Blick in die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses zum letzten Kinder- und Jugendbericht ratsam. Diesen Blick haben wir gewagt und die Essentials in unseren Antrag aufgenommen. So fehlten im letzten Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung eben Aussagen zur Geschlechterdifferenz. Darin fehlten binnendifferenzierte Aussagen zur demografischen Entwicklung der Zielgruppe bis 27 Jahren. Es fehlte eine regionalisierte Darstellung – also, in welchen Landkreisen sich die jeweiligen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie darstellen. Es fehlte an einer transparenten Darstellung der bereitgestellten Haushaltsmittel pro Leistungsangebot. Ich könnte die Liste noch ergänzen – die Fortsetzung ist jedoch unserem Antrag zu entnehmen.

Durch die Stellungnahme des Landesjugendhilfeausschusses zieht sich wie ein roter Faden der Wunsch nach einer Berichterstattung, die auf theoretisierendes Abheben verzichtet. Die darauf verzichtet, geltendes Recht zu zitieren und die Dinge so darzustellen, wie sie sein sollten – nicht, wie sie sind. Ich denke, zumindest die FachpolitikerInnen in diesem Hause könnten diesem Wunsch an den neuen Bericht  beipflichten.

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich kann nachvollziehen, dass in einem Kinder- und Jugendbericht des Landes das Benennen gesetzlicher Grundlagen und Strukturen sicher seinen Platz hat. Schließlich kann man nicht davon ausgehen, dass nur Jugendhilfe-Profis diesen Bericht lesen. Aber, liebe Landesregierung, es wäre schön, wenn Sie sich beim 6. Bericht  stärker den tatsächlichen Problemen der Kinder- und Jugendhilfe im Land Sachsen-Anhalt widmen würden.

Was wäre so schlimm daran, z.B. die Entwicklung des Fachkräfteprogramms in der Jugendarbeit in den letzten Jahren kritisch zu beleuchten?
Was wäre so schlimm daran, aufzuzeigen, welche Wirkung die Kürzungen der Landeszuweisungen auf die kommunale Jugendarbeit gehabt haben?

Nichts, denke ich. Dies würde den Bericht der Landesregierung aufwerten – zumal ja nicht die Regierung, sondern schließlich das Parlament die Haushalte verabschiedet.

Ich wünsche mir einen realistischen Kinder- und Jugendbericht, der auch die tatsächlichen Probleme der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt in den Fokus nimmt. Zum Änderungsantrag der Grünen möchte ich anmerken, dass wir den Punkt inhaltlich mittragen können, allerdings als neuen Punkt 7. Uns ist schon wichtig, dass im Berichtsteil zu den kinder- und jugendpolitischen Schwerpunktsetzungen der Landesregierung neben der Nennung von Zielgrößen auch Aussagen zu konkreten Umsetzungsschritten enthalten sind. Wir halten dies für zwingend notwendig, um eine Grundlage für die  Jugendhilfeplanung  zu schaffen. Deshalb kann unser Punkt 6 nicht geändert werden.