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Monika Hohmann zu TOP 17: Finanzierungsbasis Kinder- und Jugendförderung verbreitern

Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen, sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen, ihnen Werte, demokratische Handlungsweisen und Geschichtsverständnis nahezubringen - das sind klassische Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort, die das Land Sachsen-Anhalt mit seinen verschiedenen Förderprogrammen unterstützt. So lautet die Aussage des Kinder- und Jugendringes, des Interessenvertreters der Kinder und Jugendlichen, auf seiner Internet-Seite.

Mit dem Beschluss zur Kürzung der Jugendpauschale und des Fachkräfteprogramms hat die Koalition den Abbau in der Jugendarbeit ab dem Jahr 2014 eingeläutet. Das ist wieder einmal eine unverantwortliche und substanzlose Kürzung, ohne genau zu wissen, wohin denn die Reise in der Jugendarbeit gehen soll. Da wirft sich schon die Frage auf, was die Erarbeitung eines jugendpolitischen Programms für Sachsen-Anhalt noch wert ist.

Ich komme nun zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Auch die Fraktion DIE LINKE steht zu einer dauerhaften und verlässlichen Finanzierung der Jugendarbeit. Dazu haben wir in den Haushaltsberatungen einen Antrag eingebracht, der, wie Sie wissen, gestern im Haus keine Mehrheit fand.

Zum anderen liegt bereits seit mehreren Monaten die Vorlage einer gemeinsamen Beschlussempfehlung der LINKEN und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sozialausschuss vor. Darin heißt es unter anderem, dass erstens beide Programme des Landes, Jugendpauschale und Fachkräfteprogramm in der Jugendarbeit, zukünftig im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt voneinander getrennt geregelt werden. Das ist also bekannt.

Zweitens soll die Komplementärfinanzierung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beim Fachkräfteprogramm weiterhin 30 % betragen. Für die Mitfinanzierung der Jugendpauschale sollen die Landkreise und kreisfreien Städte einen angemessenen Eigenanteil leisten.

Drittens. Es ist sicherzustellen, dass beide Programme im Sinne ihrer Zweckbindung vor Ort tatsächlich eingesetzt werden. Eine Gegenfinanzierung der Programme untereinander durch die Landkreise und kreisfreien Städte ist auszuschließen.

Viertens ist die Eigenleistung freier Träger der Jugendarbeit auf maximal 5 % der Sachkosten zu begrenzen. Eigenleistungen sollen auch in Form unbarer Leistungen möglich sein. Also gibt es bereits etwas. Die Koalition hatte die Chance. Die Bundestagswahlen sind jetzt vorbei. Ich hoffe, dass wir in einer der nächsten Sitzungen genau über dieses Thema reden können.

Im Gegensatz zu dem vorliegenden Antrag hatten wir auf eine Festlegung der Höhe der Kofinanzierung der Landkreise bei der Jugendpauschale verzichtet. Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für diese Aufgabe in Verantwortung steht. Wir denken jedoch, dass eine feste Kofinanzierungsquote zu Problemen analog der neuen KiFög-Regelung führen kann, sodass die Kommunalaufsichtsbehörden des Landes bei der Haushaltskonsolidierung hier regulierend eingreifen nach dem Motto: Wenn die Landkreise und kreisfreien Städte nur eine Kofinanzierung in Höhe von 20 % aufbringen sollen, wieso finanzieren dann einige mehr?

Hier besteht die Gefahr einer weiteren Kürzung, die das Aus für die Jugendarbeit vor Ort bedeuten kann. Es gibt mittlerweile eine Kleine Anfrage, die ich im letzten Jahr gestellt habe, mit der ich abgefragt habe, wie hoch denn die Kofinanzierung der Landkreise und der kreisfreien Städte ist. Wir haben im Jahr 2012 eine Kofinanzierungsrate von 5 Mio. Euro gehabt. Das heißt, im Durchschnitt bringen die Landkreise und kreisfreien Städte fast 83 % der Kofinanzierung auf. Natürlich gibt es Landkreise, die weniger kofinanzieren. Manche machen auch mehr. Auch hier müssen wir gucken, dass wir das genauestens analysieren können, damit wir hierbei nicht noch einmal zu einer Kürzung kommen.

Zur Jugendhilfeplanung, die in § 80 SGB VIII geregelt ist, kann ich wie vor einem Jahr sagen, dass eine solche Planung die Entwicklung in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten abbilden und strategisch so ausgerichtet sein muss, dass sie eine aktive kommunale Kinder- und Jugendpolitik entwickeln kann. Leider haben wir in den Landkreisen Jugendhilfeplanungen, die über eine Bestandsaufnahme der Einrichtungen vor Ort nicht hinausgehen. Hierbei sind die Kommunalpolitiker vor Ort in den Kreistagen und in den kreisfreien Städten aufgefordert, genauer hinzuschauen, damit eine vernünftige Jugendhilfeplanung vor Ort vorliegt.

Mit den Punkten 2 und 3 des Antrages sollten wir uns im Sozialausschuss genauer beschäftigen. Deshalb stimmen wir einer Überweisung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.