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Monika Hohmann zu TOP 16: Nichtschülerprüfungen zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher

Eigentlich müsste ich mich freuen, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE sowohl im Bildungs- als auch im Sozialausschuss unverändert und  einstimmig in die Beschlussempfehlung übernommen wurde. Das geschieht ja so oft nicht. Nur ist das Problem um die Nichtschülerprüfungen zur staatlich anerkannten ErzieherIn damit noch nicht vom Tisch. Gespräche beim Parlamentarischen Abend  mit dem Verband der Privatschulen Sachsen- Anhalt und der Fraktion DIE LINKE zeigten, dass zu diesem Thema noch Diskussions- und Handlungsbedarf besteht.

Im Rahmen der Ausschussberatungen stellte das Kultusministerium schon einige anstehende Veränderungen vor. So wurden im Schuljahr 2012/2013 erstmals zentrale schriftliche Prüfungen durchgeführt. Allen Nichtschülerinnen und Nichtschülern seien dabei die gleichen Prüfungsfragen gestellt worden. Somit  galten einheitliche Rahmenbedingungen. Auch soll es eine neue Verordnung für die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung geben. Diese werde ab dem
1. August 2014 in Kraft treten. Hier sind  Neuerungen vorgesehen, insbesondere die Verkürzung der praktischen Tätigkeit als Zugangsvoraussetzung. Ziel ist  eine zeitliche Straffung der Ausbildung insgesamt.

Diese Veränderungen  reichen unserer Auffassung nach nicht aus. Wie wir in unserem Antrag forderten, müssen sich alle Verantwortlichen an einen Tisch setzen. Es gilt: gute Qualität zu sichern, aber auch allen beteiligten  NichtschülerInnen die Chance auf einen Abschluss zu geben.

Dabei sollte es, wie im Antrag formuliert,  geeignete Formen geben, um die Erfahrungen und Vorschläge der beteiligten Institutionen wie berufsbildenden Schulen, Arbeitsagenturen, Bildungsträger, das Landesschulamt, das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung, Träger von Kindereinrichtungen und weitere mit einzubeziehen. Auch die Frage wer künftig Prüfungen abnehmen darf, wäre ein spannender Diskussionspunkt.

Darüber hinaus könnte diese Form des Runden Tisches  ebenfalls für weitere Gespräche zur die ErzieherInnenerstausbildung  genutzt werden. Zurzeit liegt nämlich dieser Antrag  im Ausschuss für Bildung und Kultur und wartet auf eine abschließende Beschlussempfehlung.

Insgesamt ist festzustellen, dass wir rund um das Thema Ausbildung zur staatlich anerkannten ErzieherIn noch etliche Baustellen haben. In Anbetracht dieser Situation ist es dringend geboten, eine grundlegende Prüfung: 1. für die Bedingungen der beruflichen Erstausbildung, 2. für die Qualifizierung von Quereinsteigerinnen und -einsteigern sowie 3. für eine fortschreitende Akademisierung, vorzunehmen.
Der erste Schritt wird mit der heutigen Beschlussempfehlung auf alle Fälle getan. Hoffen wir, dass weitere folgen werden.