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Monika Hohmann zu TOP 15: Umsetzung der Konzeption zum Krankenhausunterricht für Kinder mit langwierigen psychischen Erkrankungen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,

"In den Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist die Situation der Unterrichtsversorgung immer noch unbefriedigend. Der vor zwei Jahren angestoßene Prozess der Verbesserung in quantitativer und qualitativer Hinsicht ist ins Stocken gekommen. Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten, erfordert u. a. die Einbeziehung der am Klinikunterricht beteiligten Pädagogen in den therapeutischen Prozess, was nur mit ausreichenden Wochenstundenkontingenten und personeller Kontinuität gelingen kann.“

Diese von mir zitierte Stellungnahme stammt aus dem 19. Bericht (also vor 5 Jahren) des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung. Bekannt auch als Psychiatriebericht, der uns im Januar eines jeden Jahres im Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgestellt wird. Meine Fraktion wurde daraufhin mehrmals parlamentarisch tätig. Wir führten ein Expertengespräch zum Krankenhausunterricht durch, betrachteten dabei auch die Situationen in den anderen Bundesländern und konnten am Ende des Prozesses ein tragfähiges Konzept der Landesregierung zur Verbesserung des Krankenhausunterrichts verabschieden. Das nunmehr vorliegende Konzept zur Beschulung in psychiatrischen Einrichtungen ist eine qualitative Steigerung gegenüber dem vorher geltenden Maßnahmeplan des damaligen Kultusministeriums.

Sehr geehrte Damen und Herren, nun möchte man meinen, damit wäre alles gut geregelt. Doch dem ist leider nicht so. Ich erwähnte bereits die Januar-Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration. Nachdem das aus unserer Sicht sehr gute Konzept vorliegt, gab es dennoch erhebliche Probleme. So wurden uns bereits bei der Vorstellung des 21. Tätigkeitsbericht des Psychiatrieausschusses des Landes am 14.01.2015 erneut Unzulänglichkeiten aufgezeigt.

Für den Bereich des Krankenhausunterrichts wurde angemerkt, dass die Situation der Beschulung weiterhin kompliziert sei und die Umsetzung des Konzeptes noch andauere. Es war bis dahin noch keine deutliche Verbesserung erkennbar. Ebenfalls wurde kritisiert, dass das vorliegende Papier nicht mit dem Psychiatrieausschuss abgestimmt sei und man nur auf Umwege Kenntnis davon erhielt. Im 22. Tätigkeitsbericht, der am 13.01.2016 im Fachausschuss behandelt wurde, konnte abermals festgestellt werden, dass es zwar Gespräche mit dem Kultusministerium zur Änderung der Beschulungssituation gegeben habe, doch es musste resümiert werden, dass die Kernprobleme, die bereits im letzten Bericht angesprochen worden seien, nicht behoben wurden, obwohl inzwischen ein neues Konzept vorlag. Ebenfalls gestalte sich die Umsetzung mangelhaft.

Im vergangenen Jahr, dann für uns alle ein Hoffnungsschimmer. Erstmals wurde berichtet, dass eine signifikante Verbesserung der Unterrichtsversorgung möglich wäre, da es eine erhöhte Stundenzuweisung gab. Was daraus geworden ist und wie sich diese Maßnahmen ausgewirkt haben, können wir im 24. Tätigkeitsbericht lesen und in der kommenden Sitzung im Ausschuss beraten.

Sehr geehrte Damen und Herren, warum habe ich diese Situation so ausführlich dargestellt? Unsere Aufgabe ist es, nach den Empfehlungen der KMK den Krankenhausunterricht so zu gestalten, dass er dazu beiträgt:

1. Befürchtungen der Schülerinnen und Schüler zu vermindern, in den schulischen Leistungen in Rückstand zu geraten.

2. Die physische und psychische Situation der kranken Schülerinnen und Schüler zu erleichtern.

3. Die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, mit der Krankheit besser umzugehen und den Willen zur Genesung zu stärken.

4. Die Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Leben der Gemeinschaft zu befähigen.

Wir haben jährlich in Sachsen- Anhalt rund 3000-3750 Patientenschülerinnen und - schüler in unseren Kliniken. Dies stellt uns vor hohe Herausforderungen. Meine Fraktion fordert deshalb, dass sich alle Beteiligten diesem Anliegen stellen und sich gemeinsam mit dem Beschulungskonzept auseinandersetzen, damit es endlich, im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen, zum Tragen kommt.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Punkt 3 unseres Antrages fordern wir die Landesregierung auf, sich mit der Fachpetition der PSAG Magdeburg zur Förderbedarfsermittlung auseinander zu setzen. Wir reden sehr oft von multiprofessionellen Teams sowohl im Kita- als auch im Schulbereich, um für Kinder die optimalen Lernvoraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört für mich auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit an den Schnittstellen von Medizin/Psychologie/Jugendhilfe und Schule.

Es kann doch nicht sein, dass wir Kinder in den Frühförderstellen unterstützen und sobald sie dann in die Schule eintreten, bedarf es dieser Förderung nicht mehr. Genauso sehe ich dies auch bei der Rückkehr von Kindern und Jugendlichen aus den Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie an ihre Heimatschulen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte das Glück, in der 6. WP mit dem Bildungsausschuss nach Südtirol fahren zu dürfen. Dort haben wir uns das Gelingen von Inklusion an den Schulen angeschaut. Was sich bei mir sehr stark eingeprägte, sicherlich auch geschuldet durch meine berufliche Herkunft, war die Tatsache, dass Kinder mit Förderbedarf schon sehr zeitig diagnostiziert wurden. Nicht etwa, weil man sie in Förderschulen schicken wollte, was übrigens nicht möglich wäre, da es dort keine gibt, sondern damit sie sehr zeitig unterstützende Hilfsangebote erhalten.

Diese Vorgehensweise halte ich auch an unseren Schulen für äußerst wichtig. Zwar finden pädagogische Diagnostiken statt, doch bei den oft vielfältigen multiplen Problemlagen der Schülerinnen und Schüler fehlen oft die medizinischen- psychologischen und sonderpädagogischen Einschätzungen. Ich bin mir sicher, wenn wir uns dieser Aufgabe stellen, können wir gerade in der Schuleingangsphase, Schülerinnen und Schüler so manchen Misserfolg ersparen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie, im Interesse unserer erkrankten Kinder und Jugendlichen, um Zustimmung unseres Antrages. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!