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Monika Hohmann zu TOP 14: Betreuungsgeld verhindern - § 16 Abs. 4 SGB VIII streichen

Für DIE LINKE stellt das Betreuungsgeld eine bildungspolitische und eine sozialpolitische Katastrophe dar. Wir lehnen es nach wie vor ab.  

Ich möchte den Fokus darauf lenken zu fragen, was der Landtag mit diesem Antrag überhaupt zu Wege gebracht hat. Ich möchte daran erinnern, dass meine Fraktion diesen Antrag am 15. Dezember 2011 eingebracht hat, und zwar mit der Bitte um Direktabstimmung.  
 
Die Koalitionsfraktionen haben sich um eine klare Positionierung gedrückt und haben unseren Antrag in den Ausschuss überwiesen - das alte Spielchen. Deshalb war der Antrag schon zum damaligen Zeitpunkt im Grunde genommen irrelevant, da absehbar war, dass er lange im Ausschuss schmoren würde.  
 
Gut, zum damaligen Zeitpunkt konnte niemand vorhersehen, dass der Entschließungsantrag des Landes Baden-Württemberg von der Tagesordnung für die Bundesratssitzung am 16. Dezember 2011 genommen werden würde. Dies kam erschwerend hinzu.  
 
Zwischenzeitlich lag der Antrag auch, wie vermutet, sehr lange im Ausschuss. Von den Koalitionsfraktionen wurde er mehrere Male geschoben. Man wolle die anstehende Entscheidung des Bundesrates  abwarten, so die Begründung.  
 
Im Grunde ist das Verfahren so gelaufen, dass in der Sache selbst nichts passiert ist und nichts passieren wird. Es bleibt also nur zu hoffen, dass sich die Oppositionsfraktionen im Bundestag dafür einsetzen, dass der Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Betreuungsgeldes, der am 22. März 2013 vom Bundesrat beschlossen wurde, sehr schnell auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt wird. Ich appelliere insbesondere an die Kolleginnen und der Kollegen von der SPD, die im Bundestag keinen Koalitionsfrieden wahren müssen wie hier im Land.