Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Monika Hohmann zu TOP 12: Jugendförderung sichern - Kompetenzagenturen und „Die 2. Chance“ in Sachsen-Anhalt erhalten und das Bundesprogramm „Jugend stärken plus“ mitgestalten

Ebenso wie das Land legt auch der Bund eine Vielzahl eigener zumeist ESF-geförderter Maßnahmen im sozialen Bereich auf. Als Beispiele seien hier die Mehrgenerationenhäuser, die Kompetenzagenturen oder auch das Programm Schulverweigerung- die 2. Chance genannt. Gerade letztere Projekte sind wertvoll und wichtig, da sie vor allem sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützen sollen. Alle diese Maßnahmen haben aus Landessicht jedoch ein Problem: Der Bund fördert die Projekte direkt, d.h. der jeweilige Träger stellt direkt beim zuständigen Bundesministerium einen Antrag. Das Land ist finanziell in diese Förderung nicht eingebunden.

Wenn dann diese Bundesprogramme irgendwann auslaufen sollten, wie jetzt zum Jahresende die Förderung der Initiative Jugend stärken (Kompetenzagenturen, 2. Chance), dann erhoffen sich die Betroffenen finanzielle Unterstützung seitens des Landes. Diese Hilfen sind oft nicht leistbar.

Damit komme ich zu Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen. Hier versuchen Sie eine Finanzierungslücke zwischen zum Jahresende auslaufender Bundesförderung und dem Maßnahmebeginn des neuen Bundesprogramms „JUGEND STÄRKEN plus“ zu schließen. Das Land soll nun tätig werden.
Wir reden hier also über das Jahr 2014, da höchstwahrscheinlich erst Anfang 2015 das neue Bundesprogramm anlaufen wird.

Grundsätzlich möchte ich sagen, dass die Projekte, die hier in Rede stehen, sozialpädagogisch wertvoll sind und von mir nicht in Frage gestellt werden. Das hatte ich eingangs schon betont. Ein Problem sehe ich jedoch in der Architektur des neuen Bundesprogramms. Das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN plus“ soll, wie auf der Seite des BMFSFJ zu entnehmen ist, die Einzelprogramme der Initiative Jugend stärken zusammenfassen und weiterentwickeln.

Zukünftig werden die Landkreise und kreisfreien Städte Zuwendungsempfänger sein, nicht, wie jetzt noch, die Projektträger selbst. D.h., auch wenn das Land die Finanzierungslücke für ein Jahr schließen würde, wäre danach nicht garantiert, dass dieselben Projektträger im Rahmen des neuen Programms gefördert würden. Für den Bund ändert sich schlichtweg der Ansprechpartner. Das Problem ist also, dass sich mit „JUGEND STÄRKEN plus“ die Förderkulisse des Bundes ändert. Ob da ein Jahr Aufschub, in dem das Land in die Bresche springt, etwas bringt, wage ich zu bezweifeln.

Das Problem der Projektförderung hatten frühzeitig einige Landkreise (Salzlandkreis, Harz …) erkannt. Diese haben Vorsorge getroffen, in dem sie aus nicht verbrauchten Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes rechtzeitig einen anderen Weg der Finanzierung für die Kompetenzagenturen für sich nutzten. Durch diese Maßnahme können sie nun über das Jahr 2013 ihre Arbeit fortsetzen.

Der Punkt 2 des Antrages,  wonach das Land auffordert wird, sich für die Förderung von Kindern und Jugendlichen ab dem 12. Lebensjahr im neuen Bundesprogramm einzusetzen, sehen wir als kaum umsetzbar. Grundsätzlich ist es richtig, sehr zeitig mit Unterstützungssystemen bei Kindern und Jugendlichen zu beginnen. Je eher, desto besser. Doch in diesem Fall reden wir von einem Programm, das inhaltlich abgeschlossen ist und dessen Rahmenbedingungen feststehen. Auch dies kann man der Seite des Bundesministeriums entnehmen.

Trotz der genannten Schwierigkeiten sollte der Antrag Anlass bieten, sich über die vielen existierenden Bundes- und Landesprogramme, die auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind,  einmal näher auszutauschen. Ich schlage für meine Fraktion deshalb die Überweisung in die Ausschüsse vor. Federführend in den Ausschuss für Arbeit und Soziales, mitberatend in den Ausschuss für Bildung und Kultur.