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Monika Hohmann zu TOP 10: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG)

Meine Fraktion hat der vorliegenden Beschlussempfehlung zugestimmt, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Berechnungsgrundlagen den Tatsachen entsprechen und verlässlich sind. Nach Sichtung der Zahlen des Statistischen Landesamtes und eigenen Berechnungen hat meine Fraktion nun doch einen Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht. Natürlich sind wir genauso wie die Koalition daran interessiert, den Landkreisen so schnell wie möglich die Gelder zur Kitafinanzierung bereitzustellen. Doch im Gegensatz zur Koalition möchten wir keine neuen Ungerechtigkeiten bei den Auszahlungen zulassen.
Was meine ich?

Wir hatten im September beschlossen, dass für die Landeszuweisungen  an die Kommunen die Zahlungen auf Basis der Statistik 2015 vorgenommen werden sollen. Schon damals war klar, dass es aufgrund sich verändernder Kinderzahlen zwischen 2014 und 2015 zu Unter- bzw. Überzahlungen kommen wird. Damit aber niemand schlechter gestellt wird, gibt es den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf – der diesem Ziel aber nicht gerecht wird. Dazu komme ich gleich.

Die vier Landkreise die 2015 weniger Kinder betreut hatten als 2014 erhielten mehr Geld, weil gesetzlich bis September 2016 noch die Statistik 2014 galt. Daher genießen sie Vertrauensschutz. Das finden wir gut und richtig. Diese nun zu viel ausgezahlte Summe in Höhe von ca. 560.000 Euro soll nicht zurückgefordert werden, was auch mit dem KiFöG nicht in Einklang zu bringen wäre.

Da jedoch, so unsere Vermutung, die Gesamtausgaben bei 1,9 Mio. Euro gedeckelt werden mussten, entsteht für alle anderen Landkreise ein Problem: Ihre Auszahlungsbeträge werden gekürzt und entsprechen nicht den zugrunde gelegten Kinderzahlen des Jahres  2015. Damit kommt es zu keiner vollständigen Kostendeckung. Vor diesem Hintergrund könnte man etwas überspitzt fragen: Heißt das etwa, dass ein Kind in Magdeburg weniger wert ist als ein Kind im Harzkreis?

Ich möchte kurz darstellen, was der Gesetzentwurf für einige Regionen bedeutet. Die Stadt Magdeburg, erst kürzlich in den Medien bezeichnet als die Region, wo die Kinderarmut im Land am größten ist, wird, wenn wir das Gesetz heute so verabschieden, 202 492,22 Euro weniger erhalten. Offiziell, anhand der Kinderzahlen müsste Magdeburg 902 193,84 Euro bekommen, im Gesetzentwurf stehen aber nur 699 701,62 Euro. Für die Stadt Halle sind es 98 620,33 Euro weniger. Und so weiter – Sie brauchen nur die Tabellen nebeneinander legen.

Deshalb stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu und schaffen Sie einen gerechten Kostenausgleich für die Landkreise und Kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.