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Monika Hohmann zu TOP 08: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes

Seit mehr als einem Jahr können nun heute endlich die Forderungen der Fraktion DIE LINKE umgesetzt werden. Seit letztem Jahr sind wir mehrmals parlamentarisch aktiv geworden, um vor Ort in den Gemeinden eine Entlastung der Eltern bei ihren Beiträgen zur Kinderbetreuung zu erreichen.

Mit unserem vorliegenden Gesetzentwurf, einschließlich des Entschließungsantrages, wollten wir auf schnelle und unkomplizierte Art und Weise den Kommunen das Geld zuweisen. Die Koalition ging einen anderen Weg. Dies führte dazu, dass in den Stellungnahmen der Verbände vermehrt diese Herangehensweise kritisiert wurde. Der Landkreistag monierte, dass die Bundesmittel aus dem Betreuungsgeld zu 53 % von den Landkreisen mitzufinanzieren seien. Ebenfalls sei eine rückwirkende Anhebung der Landespauschalen zum 1. Januar 2016 wegen der prospektiven Ausrichtung des Finanzierungssystems des KiFöG unzulässig, denn weder die Entgeltvereinbarungen noch die gemeindlichen Beitragssatzungen können mit Rückwirkung verändert werden.

Der Landesrechnungshof verwies u. a. in seiner Stellungnahme darauf, dass mit dem vorliegenden Entwurf nicht sichergestellt werden kann, „dass die zusätzlichen Gelder auch für die Anpassung der Mitarbeitergehälter der freien Träger eingesetzt werden.“
Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfes durch die Koalition und auch in den Beratungen in den Ausschüssen waren einige der eben von mir vorgetragenen Beispiele auch die Kritikpunkte meiner Fraktion. Ganz verrückt und nicht mehr nachvollziehbar ist einerseits die Belastung der Landkreise in Höhe von 5,8 Mill. Euro und andererseits die Rückgabe dieses Geldes über das FAG an die Landkreise. Rechte Tasche, linke Tasche.

Gut, unserem Entschließungsantrag konnten Sie nicht zustimmen, da er sich auf unser Gesetz bezieht. In der Sache aber folgten Sie mit Ihrem Änderungsantrag genau unserem Vorschlag, nämlich die Evaluierung abzuwarten und die Mittel für 2018 im Haushalt zu binden. Das ist löblich.

Ein Wort zu Ihrem Entschließungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition. So ganz schlau werde ich aus diesem nicht. Die Finanzierungssystematik der Kinderbetreuung zu prüfen, ist nicht nötig, denn diese ist bekannt. Vorschläge für eine Verbesserung der Finanzierungssystematik zu machen, diesen Punkt enthält Ihr Antrag nicht. Außerdem nehme ich an, dass das Sozialministerium nicht umsonst zu den Expertengesprächen regelmäßig einlädt. Dort werden Details zur laufenden Evaluierung des Gesetzes vorgestellt und diskutiert.

Unter den genannten Umständen werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Eine Ablehnung schließen wir aus, da es uns ganz wichtig ist, dass nun endlich das Geld in die Gemeinden kommt, wo es dringend gebraucht wird.

Nun kurz einige Anmerkungen zum Änderungsantrag der AfD. Eine Ihrer Intensionen bezieht sich auf die Mehr- und Mindereinnahmen der Gemeinden im Rahmen der Kinderbetreuung aufgrund schwankender Kinderzahlen. Dazu hatte ich ja vor einigen Wochen eine Kleine Anfrage(7/225) gestellt.  Bei der anstehenden Novellierung des Gesetzes werden wir auch diesen Punkt mit berücksichtigen müssen. Diesen Umstand aber nun für Ihre ideologische Bewertung  auszunutzen, ist erstens inhaltlich falsch und zweitens populistisch und fremdenfeindlich.  Auch wenn Begründungen nicht mit abgestimmt werden, kann unsere Haltung nur ein klares NEIN zu Ihrem Antrag sein.

Bereits jetzt schon hat uns die beabsichtigte Änderung des Gesetzes gezeigt, wo es noch überall Baustellen und Handlungsbedarf im Gesetz gibt. Es ist daher unumgänglich, sich vorher schon  mit der Novellierung, die bis Ende 2017 abzuschließen ist, auseinanderzusetzen. Meine Fraktion ist zurzeit mitten in der Erarbeitung einer transparenteren Finanzierungssystematik, die auch den Durchgriff auf die Gestaltung der Elternbeiträge möglich macht. Was wir auf keinen Fall ändern werden, ist der Ganztagsanspruch für alle Kinder von 10 Stunden. Hierfür wird auch die Ministerin unsere Unterstützung erhalten. An die CDU, vor allem aber an deren Landesvorsitzenden, sei anzumerken, mit der Reduzierung des Ganztagsanspruches auf 8 Stunden werden sie auf Landesebene derzeit keinen Cent einsparen. Fragen Sie Ihre Fachleute! Falls dies nicht möglich ist, stünde auch ich gern zur Verfügung, um Ihnen das Gesetz näher zu erklären.