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Monika Hohmann zu TOP 07: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen

Bündnis 90/Die Grünen haben vor der Sommerpause im letzten Jahr ihr Gesetz zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen eingebracht. In guter Absicht, erfolgte die Einbringung des Gesetzes jedoch in Verbindung mit der Novellierung der Kommunalverfassung. Wie gleichfalls von der Fraktion DIE LINKE gefordert, sollten in der Kommunalverfassung die Mitbestimmungs- und Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene verankert werden.

Vorschläge beider Fraktionen zur Einführung von hauptamtlichen Kinder- und Jugendbeauftragten auf kommunaler Ebene, die Anhörungspflicht vor Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen oder auch das Einrichten von Kinder- und Jugendvertretungen waren weitere inhaltliche Schwerpunkte unseres Änderungsantrages zur Kommunalverfassung sowie im Gesetzentwurf der Grünen enthalten. Heute wissen wir, dass beide Anträge von der Koalition abgelehnt wurden, was wir sehr bedauern.

Gerade da, wo Kinder und Jugendliche wohnen, zur Schule gehen und ihre Freizeit verbringen, werden ihnen Kompetenzen zur Mitbestimmung abgesprochen. Für die Fraktion DIE LINKE stellt sich daher die Frage: Wie soll das jugendpolitische Programm, dass derzeit unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Land erarbeitet wird, wirken, wenn jetzt schon keine Partizipation auf kommunaler Ebene von der Koalition gewollt ist.

Darüber hinaus hatte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen noch das „Pech“, dass ihr Gesetzentwurf federführend in den Innenausschuss überwiesen wurde. Somit war eine fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema nur schwer  möglich. Anregungen aus der Anhörung zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, die im letzten Jahr stattfand, blieben ebenfalls von der Koalition unberücksichtigt.

Die Fraktion DIE LINKE wird sich bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf enthalten.
Obwohl wir große inhaltliche Übereinstimmungen feststellen, haben wir zu zwei Artikeln eine andere Auffassung bzw. noch Klärungsbedarf.
Im Artikel 3 schlagen die Grünen  mit dem Entwurf ihres Kinderrechtegesetzes vor, Kinderrechte in das Kinderschutzgesetz LSA aufzunehmen. Diese Variante halten wir nicht für sinnvoll, da der Katalog der Kinderrechte mehr ausmacht als pure Schutzrechte und angesichts des Grundrechtscharakters die Landesverfassung der passendere Ort dafür ist.

Im Artikel 4 ihres Gesetzes geht es Ihnen um die Initiierung von ombudschaftlichen Beratungs- und Schlichtungsstellen. Hier gibt es bundesweit noch Klärungsbedarf.
Umstritten ist die Frage, wo eine Ombudschaftsstelle am besten anzusiedeln ist, um tatsächlich eine externe, unabhängige Konfliktbearbeitung zwischen Fachkräften der Jugendhilfe und dem Klientel sicherzustellen. Freie Träger stehen in der Regel in einem Abhängigkeitsverhältnis zum öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Schwierig ist auch die Frage, über welche Ressourcen eine solche Stelle verfügen müsste. Die Fachwelt ist sich weitgehend einig darüber, ein vernünftiges Konfliktmanagement zwischen Jugendhilfe und Klientel setzt voraus, dass die Ombudschaftsstelle in Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII mit eingebunden werden muss.
An dieser Stelle höre ich nun auf. Sie merken, dass es noch genügend Klärungsbedarf gibt.

Es ist schade, dass die Koalition von den  vielfältigen und guten Vorschlägen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen keinen aufgenommen hat. Vielleicht hat die heutige Diskussion dazu beigetragen, Sie für dieses Thema zu sensibilisieren. Noch haben sie die Chance, ihre Ideen offenzulegen und diese bei der Beratung unseres Kinder- und Jugendteilhabegesetzes mit einzubringen.