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Monika Hohmann zu TOP 03: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes

Die Wahlen sind  vorbei, und sehr rasch stellt sich beim Wähler Enttäuschung ein. Galt  im Vorfeld der Landtagswahlen bei der Koalition noch das Motto: „Höher, schneller und weiter“, so ist man danach schnell ernüchtert.

Was wurde alles versprochen? Da gab es die Deckelung in Höhe des Kindergeldes oder auch Beitragsfreiheit für das letzte Kita-Jahr. Was ist aus den Wahlversprechen geworden? Im Koalitionsvertag konnte ich dazu nichts finden. Die Fraktion DIE LINKE hat sich bewusst an diesem Wettbewerb nicht beteiligt. Wir haben sowohl im letzten Jahr hier im Parlament, als auch im Wahlkampf unsere Forderungen artikuliert. Und: Was wir vor der Wahl gesagt haben, wollen wir auch nach der Wahl umsetzen. Deshalb dürfte es keinen verwundern, dass wir heute erneut einen Gesetzentwurf einbringen.

Es ist zu begrüßen, dass nach der gescheiterten Beschlussfassung  unseres Änderungsgesetzes  im Januar dieses Jahres, die Koalition ebenfalls dieses Thema wieder aufgreift. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, wollen wir das Betreuungsgeld für 2016 und 2017 zur Entlastung der Eltern bei den Kostenbeiträgen im Rahmen der Kinderbetreuung einzusetzen. Auf Sachsen-Anhalt sollen im Jahr 2016 ca. 9,5 Millionen Euro, im Jahr 2017 23 Millionen Euro und im Jahr 2018 26 Millionen Euro des ehemaligen Betreuungsgeldes entfallen. Die Mittel für das Jahr 2018 möchten wir per Entschließungsantrag gebunden sehen, da wir zunächst die Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes abwarten müssen. Darüber hinaus soll sich das Land im Jahr 2016 mit einer Zuweisung in Höhe von 50 Millionen Euro an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligen, um den Gemeinden zusätzliche Möglichkeiten einzuräumen, um bspw. die Tarifsteigerungen ausgleichen zu können.

Die Koalition geht einen anderen Weg, um die Kommunen zu entlasten. Sie erhöht die Landespauschalen nach § 12 Abs. 2 und 3. Nun muss man aber wissen, dass nach § 12 Abs. 2 die Landkreise 53% dieser Erhöhung kofinanzieren müssen. So ist es nachvollziehbar, dass sich der Landkreistag darüber kritisch äußerte. In seiner Pressemitteilung vom 30. Mai 2016 hieß es: „Besonders verärgert sind die Landkreise darüber, dass ihnen von der jetzt beschlossenen ersten FAG-Anhebung von 44 Mio. Euro so gut wie nichts übrig bleibt, weil sie die zusätzlichen Landeszuweisungen für die Kinderbetreuung mit 53 % gegenfinanzieren sollen.“  
Und nun dürfen Sie raten, woher sich die Landkreise ihr Geld wieder holen werden? Genau, über die Kreisumlage der Gemeinden. Ob dieser Weg zur erhofften Kostenentlastung bei den Eltern führt, kann bezweifelt werden.

Die Koalition möchte unter anderem in ihrem Gesetzentwurf mit dem Betreuungsgeld für 2017 und 2018 die Eltern von hohen Kostenbeiträgen entlasten. Dies ist zu begrüßen. Leider werden aber die Gemeinden in ihrer Entscheidung  stark eingeschränkt. Denn die vom Land zugewiesenen Gelder sind nur für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren bestimmt. Ja, die Krippenbeiträge sind im Vergleich die höchsten, trotzdem sind wir jedoch der Auffassung, dass über den Mitteleinsatz vor Ort entschieden werden sollte.

Es hat sich  gezeigt, dass sich mittlerweile in den Bundesländern  verschiedene Systeme zur Kita- Finanzierung herausgebildet haben. In einem sehr  interessanten  Gutachten zum Reformbedarf bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom April 2016, das von Prof. Dr.Wiesner erstellt wurde, kann man sich  über die unterschiedlichen und sehr eigenwilligen Finanzierungsmodelle der Länder kundig machen. Besonders betroffen sind bei all diesen Modellen die Eltern aber auch die kreisangehörigen Gemeinden. Die Risiken dieser Finanzierungsformen treffen sie besonders nachteilig.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Paritätische Gesamtverband mit den verschiedenen Finanzierungssystemen intensiv auseinandergesetzt. Dabei hat der Verband ein Eckpunktepapier für ein zeitgemäßes, faires und transparentes System der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen entwickelt. Dieses werden wir uns in Vorbereitung der bevorstehenden Novellierung des KiFöGs genauer  anschauen und mit Expertinnen und Experten diskutieren.

Bei all den Finanzierungsproblemen rund um das KiFöG, dürfen wir eines nicht aus den Augen verlieren, nämlich die Qualität in unseren Einrichtungen. DIE LINKE fordert deshalb schon lange auf Bundesebene ein Kitaqualitätsgesetz, in dem verbindliche Mindestqualitätsstandards, wie z.B. ein bundesweit geltender und der Aufgabe angemessener Betreuungsschlüssel, Qualitätskriterien für die Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte in den Kitas, die Regelungen zur Vor- und Nachbereitungszeit von ErzieherInnen oder vernünftige und pädagogisch sinnvolle Standards für die räumliche und sächliche Ausstattung als auch für die Arbeitsbedingungen festgeschrieben werden.

Was wir also brauchen, ist die Verständigung auf bundesweit gültige Qualitätsstandards, die in einem Kitaqualitätsgesetz festgeschrieben werden. Damit wäre klar, dass sich neben Ländern, Kommunen und Freien Trägern auch der Bund an der finanziellen Sicherstellung beteiligen muss und zwar dauerhaft.
Was sich bei uns nicht wiederholen darf, sind die Erfahrungen aus  Mecklenburg- Vorpommern. Dort waren die Gemeinden bestrebt, ihre Kosten und auch die der Eltern nicht in die Höhe schießen zu lassen, und deshalb wurden in den Entgeltvereinbarungen immer weniger Leistungen verhandelt. D.h. die Qualität in den Einrichtungen sank.

Weiterhin muss auch die Landesregierung ihre Hausaufgaben machen. Es fehlt nach wie vor ein Landesrahmenvertrag.  Es ist gut, dass im Koalitionsvertrag festgehalten ist, hier notfalls mit einer Verordnung zu reagieren. Was aber nicht sein kann ist, dass die Schiedsstelle nicht arbeitsfähig ist, weil ihr der Vorsitz fehlt. Die Schiedsstelle muss umgehend besetzt werden, damit die derzeitig 37 anhängigen Verfahren auch bearbeitet werden können. Sie sehen, es sind noch genügend Baustellen vorhanden.

Der Fraktion DIE LINKE ging es heute mit ihrem Gesetzentwurf nur um die Kostensenkung für die Eltern und die Entlastung der Kommunen. Alle anderen Probleme des Kinderförderungsgesetzes werden wir in den nächsten Monaten genau analysieren und beraten. Unsere Ideen und Forderungen werden wir dann in einem weiteren Gesetz einbringen und hier im Hohen Haus zur Abstimmung stellen.