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Monika Hohmann zu TOP 02: Reform der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern

Die Situation im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher steht von mehreren Seiten unter Druck: Mangelnde gesellschaftliche und vor allem finanzielle Anerkennung des Erzieherberufs, Fachkräftemangel und Überalterung, ein viel zu geringer Anteil männlicher Erzieher, Abwerbeversuche der alten Bundesländer, eine reformbedürftige Ausbildung.

Wir benötigen dringend eine Weiterentwicklung der Erzieherinnen-Ausbildung. Gerade weil den Kitas ein hoher Stellenwert zukommt, sind Kompetenz und Qualifikation notwendig. Es gilt, Kindern aus unterschiedlichsten Lebensbereichen eine bedarfs- und entwicklungsgerechte Erziehung und Bildung zu bieten.
Daneben sind in den letzten Jahren die Aufgaben der Tageseinrichtungen gestiegen: Elternarbeit, Netzwerken im Gemeinwesen, Kinderschutz, Bildungsdokumentation und Entwicklungstagebücher sowie Sprachstandserhebung, um nur einige zu nennen. Für diese anspruchsvollen Arbeiten benötigen wir anspruchsvolle Qualifikationen.

Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass gerade wir in Sachsen-Anhalt diesem Schritt schon näher wären. So gab es bereits 2006 einen Beschluss des Landtages, der die Akademisierung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher forderte. Auch die Empfehlungen des Bildungskonvents zur frühkindlichen Bildung werden nur sehr schleppend realisiert bzw. gar nicht mehr beachtet. Da hieß es nämlich zur Ausbildung von ErzieherInnen ich zitiere:“ Die Ausbildungsstandards für Erzieher/innen sollten erhöht und – in Anlehnung an internationale Erfahrungen – stufenweise im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive auf akademisches Niveau gehoben werden. Dabei sollte die Ausbildung zukünftiger Erzieher/innen in Form eines Bachelorstudienganges „Elementarpädagogik“ erfolgen. Der Umfang der praktischen Ausbildung muss im Vergleich zu den gegenwärtigen
Vorgaben erweitert werden.“

Dies wurde am 10. März 2008 beschlossen. 2010 haben dann sowohl die Kultusministerkonferenz und auch die Jugend- und Familienministerkonferenz einen Beschluss zur „ Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erziehern und Erzieherinnen“ gefasst. Auch hier wurde gefordert die zunehmenden Anforderungen an diesem Beruf gerecht zu werden.  

Was erleben wir momentan in Sachsen-Anhalt? Vor einigen Wochen wurde noch in den Ausschüssen heftig gestritten die Haushaltsmittel für das Kompetenzzentrum frühkindliche Bildung an der Fachhochschule Stendal frei zu geben. Man hatte zeitweise das Gefühl, dass diese Maßnahme halbherzig oder besser gesagt gar nicht gewollt war. Mittlerweile ist das Geld frei gegeben und die Hochschule  kann ihre Arbeit aufnehmen. Wir können nach wie vor konstatieren, dass die erteilten „Hausaufgaben“ nur unvollständig erledigt wurden.

Auch die von den Einrichtungsträgern geübte, zum Teil massive Kritik an der Erzieherinnen-Ausbildung muss ernst genommen werden und Anlass zu einer Verbesserung der Qualität sein. Das gilt insbesondere für die zentrale Bedeutung der Praxis als wesentlichen Bestandteil der Ausbildung. Deshalb können wir den Antrag der Fraktion Bündniss90/Die Grünen unterstützen. Dennoch ist auch hier genauestens zu schauen unter welchen Bedingungen die duale Ausbildung stattfinden soll. Wichtig wird es sein, RealschulabgängerInnen ohne vorherige zweijährige Berufsausbildung, direkt den Zugang zur Erzieherinnen-Ausbildung zu ermöglichen. Es ist momentan für die Mehrheit der RealschulabgängerInnen schlichtweg zu unattraktiv, eine insgesamt fünfjährige Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher zu absolvieren. Hier muss etwas passieren. Im Rahmen einer dualen Ausbildung sind die fachtheoretischen Ausbildungsanteile also deutlich zu qualifizieren und mindestens im derzeitigen zeitlichen Umfang beizubehalten.
Es darf nicht passieren, dass der Praxisanteil auf Kosten der fachtheoretischen Inhalte ausgeweitet wird.

Bereits frühere Reformpädagogen haben immer wieder die Verknüpfung von Theorie und Praxis als ganzheitlichen Ansatz gefordert und genau diesen Ansatz gilt es nun umzusetzen. Das wir dazu noch Diskussionsbedarf sehen, unter welchen Rahmenbedingungen eine duale Ausbildung initiiert werden kann, ist selbstverständlich. Viele offene Fragen, wie zum Beispiel die Gestaltung der Ausbildungsverträge oder wer kann bzw. wer darf Ausbildungsbetrieb werden oder aber auch die Finanzierung des Ausbildungsgeldes  müssen in diesem Zusammenhang mitgedacht werden.  Was wir entschieden ablehnen, ist  ein neues Berufsbild eines staatlich anerkannten Erziehers zu entwickeln, dessen Abschluss möglicherweise nur in Sachsen-Anhalt anerkannt wird.

Zur Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger - auch für solche, die nicht zwingend über einen pädagogischen Abschluss verfügen müssen - werden in unserem KiFöG-Entwurf entsprechende Regelungen enthalten sein. Auch wir sehen  Handlungsbedarf zum einen die künftig benötigten Fachkräfte zu gewinnen und zum anderen auch Professionen aus weiteren pädagogischen Berufen mit einzubeziehen. Man darf also gespannt sein, wie sich die Diskussionen im Landtag und in den Ausschüssen darüber entwickeln werden.