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Mogelpackung Bundesteilhabegesetz im Bundesrat stoppen

Zur bevorstehenden Abstimmung des Bundesrates über das Bundesteilhabegesetz (BTHG) erklärt die behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion Dagmar Zoschke

Zur bevorstehenden Abstimmung des Bundesrates über das Bundesteilhabegesetz (BTHG) erklärt die behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion Dagmar Zoschke:

„Der aktuelle Entwurf des Bundesteilhabegesetzes ist in seiner jetzigen Form schlicht ein Etikettenschwindel, denn er fördert die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft nicht, sondern erschwert diese in vielen Bereichen.  

Besonders schwer wiegen die Beförderung des Vorrangs der Pflege vor der Eingliederungshilfe in bestimmten Wohnformen, die wesentliche Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts durch gepoolte Unterstützungsleistungen und die sogenannte „Fünf-aus-Neun-Regelung“, nach der betroffene Menschen nur dann Anspruch auf Leistungen haben, wenn sie in fünf von neun Lebensbereichen technische und personelle Unterstützung benötigen. Die vorgesehene Kann-Regelung, die diese relativiert, stellt jedoch keinen begründeten Rechtsanspruch dar, ist somit nicht einklagbar und damit obsolet.

Daher erwartet DIE LINKE, dass die Landesregierung den Entwurf im Bundesrat ablehnt, an der Überarbeitung der kritikwürdigen Punkte mitwirkt und so den sachlichen Einwänden wie den breiten Protesten gegen dieses Gesetz Rechnung trägt. Ein entsprechender Antrag (Drs. 7/587) liegt dem Landtag zur Abstimmung vor.“

Magdeburg, 24. November 2016