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Ministerpräsidenten lassen beim Rundfunkrecht vieles im Unklaren

Stephan Gebhardt: Zu den heute beschlossenen Eckpunkten zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, auf die sich die Ministerpräsidenten verständigten

„Die heute beschlossenen Eckpunkte lassen weiterhin vieles offen und im Unklaren, was die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet dürfen und was nicht.

Besonders deutlich wird die Unklarheit bei dem Versuch, die Sparte Unterhaltung weitestgehend aus dem Netz fern zu halten. Hier wurde eine Art Negativliste zu dem erstellt, was ARD und ZDF im Internet nicht anbieten dürften. Andererseits ist der Begriff Unterhaltung aber nicht definiert und kann durchaus sendungsbezogen sein.

Grundsätzlich scheint aber erkennbar, dass die Ministerpräsidenten gewillt sind, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehr enge und starre Grenzen im Netz setzen zu wollen. Positive Ausnahme ist hier die gefundene Lösung, dass die bisher vorgeschriebene finanzielle Begrenzung der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF künftig der Vergangenheit angehören wird.“