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Ministerium lässt Schulschließungen wegen Personalnot einfach laufen

Mit mehreren Dringlichen Anfragen an die Landesregierung hat die Fraktion DIE LINKE versucht, im Hinblick auf die stark ansteigenden Schulschließungen aufgrund fehlenden Personals den Umfang und die Konsequenzen aufzuklären sowie die Grundlagen für solche Schul-schließungen herauszufinden. Die Antworten des Bildungsministeriums geben darüber allerdings keinen Aufschluss. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann:

„Die Antworten des Ministeriums erinnern an das Sinnbild von den drei Affen – sie sehen nichts, sie hören nichts, sie sagen nichts! Und sie wissen nichts! Schulleitungen und Eltern bleiben mit den Problemen bei Personalmangel in den Schulen allein im Regen stehen und müssen sehen, wie sie damit klarkommen. Dass es keine Regelungen gibt, wie mit der Aufhebung der Präsenzpflicht – außerhalb von Sondersituation wie einer Pandemie – in Schulen zu verfahren ist, stellt eine Zumutung für die Schulen und die Eltern dar. 

Es geht nicht an, dass das Aussetzen der Präsenzpflicht für einzelne Klassen oder die Schließung ganzer Schulen gar nicht erfasst wird und für die Schulbehörden jederzeit abrufbar ist. Immerhin ist es keine Bagatelle, wenn sich Schulen aufgrund von Personalmangel außer Stande sehen, Unterricht und Betreuung abzusichern und ihre Schüler*innen nach Hause schicken müssen. Es geht nicht an, dass die Eltern oder auch Arbeitgeber für die Kosten, die durch die ungeplante Betreuung der Kinder zu Hause entstehen, keine Entschädigung erhalten.

Wenn für jüngere Schulkinder der Unterricht kurzfristig für ganze Tage abgesagt wird und die Kinder zu Hause bleiben müssen, dann gibt es für die meisten berufstätigen Eltern entweder unlösbare Probleme oder nur kostspielige Lösungen, wenn nicht Großeltern, Nachbarn oder Freunde für eine Betreuung ohne Kosten einspringen können. Dann bleibt nur eine Freistellung durch den (verständnisvollen) Arbeitgeber oder die Organisation einer Aufsichtsperson, die aber bezahlt werden muss. Es ist nicht hinnehmbar, dass das die Eltern selbst wegtragen müssen und sich die Schulbehörden hier einen schlanken Fuß machen.“

 

Zu den Antworten des Bildungsministeriums auf die Dringlichen Anfragen der Abgeordneten Thomas Lippmann, Stefan Gebhardt, Eva von Anger und Christina Buchheim.

 

Magdeburg, 14. Dezember 2022