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Militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle: Falschaussagen oder Unwissenheit der Landesregierung?

Guido Henke: Der Flughafen wie auch die Vertreter der Länder (auch Sachsen-Anhalt) als Anteilseigner sprachen bislang stets von zivilen Flugbewegungen. Die Soldaten, die in Leipzig auf ihrem Flug nach Kuwait umsteigen und von dort in ihre Einsatzgebiete im Irak und in Afghanistan gebracht werden, zählt der Flughafen bisher als «Transitpassagiere».

In der vergangenen Woche hat der Freistaat Sachsen erstmals öffentlich eine militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle eingeräumt. Am zweiten Tag der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wegen des Nachtflugverbots erklärte am Mittwoch der Anwalt des Freistaats, Siegried de Witt, der Transport von US-Soldaten auf dem Flughafen werde auf Grundlage «militärischer Anforderungen» genehmigt. Diese seien in einem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss der Behörden vorgesehen.

Der Flughafen wie auch die Vertreter der Länder (auch Sachsen-Anhalt) als Anteilseigner sprachen bislang stets von zivilen Flugbewegungen. Die Soldaten, die in Leipzig auf ihrem Flug nach Kuwait umsteigen und von dort in ihre Einsatzgebiete im Irak und in Afghanistan gebracht werden, zählt der Flughafen bisher als «Transitpassagiere».

„Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hält den Abgeordneten entweder wissentlich oder mit Unwissenheit aus grober Fahrlässigkeit wichtige Informationen vor. In den Haushaltsberatungen für das Jahr 2007 wie auch für den laufenden Doppelhaushalt 2008/2009 sind von der Fraktion die LINKE Anträge zur Streichung von Mittelzuweisungen in Millionenhöhe für den Ausbau der Startbahn des Flughafens Leipzig/Halle gestellt worden. Begründet waren diese Einsparforderungen mit der von der LINKEN abgelehnten militärischen Nutzung, die einen Ausbau der Startbahn für besonders schwere Militärtransportflugzeuge voraussetze.
Der Finanzminister verwies bei seinen Ablehnungen der beantragten Mittelkürzungen immer nur auf die Entwicklung des Flughafens als Frachtzentrum und auf künftige Strukturveränderungen bei den Luftverkehrsgesellschaften, auf die es sich vorzubereiten gelte.

Auch in ihrer Antwort zur Großen Anfrage vom Oktober 2006 entzog sich die Landesregierung der Wahrheit und beschrieb den Flughafen Leipzig /Halle lediglich als einen Verkehrsflughafen gemäß § 38 der Luftverkehrszulassungsordnung, dessen Nutzung durch international zugelassenen zivile Fluggesellschaften erfolge. Zitat: „Über die Zweckbestimmung von Flugbewegungen und unternehmerische Ziele von Fluggesellschaften sowie über Art und Anzahl der jeweiligen Fluggäste liegen weder der Landesregierung noch dem Flughafen Leipzig/Halle Informationen vor, da diesbezüglich keine Auskunftspflichten der Fluggesellschaften bestehen.“

Nach diesen Auskünften des Anwalts für den Freistaat Sachsen fordert Henke nun von der Landesregierung von Sachsen-Anhalt eine Klarstellung zur Frage, ob sie von dem „ergänzenden Planfeststellungsbeschluss der Behörden“ zur militärischen Nutzung nicht wusste oder nicht wissen wollte."