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Menschen in Not helfen – Verbände und Vereine unterstützen

Bereits mit der Verabschiedung des regulären Haushalts 2020/21 hat die Fraktion DIE LINKE einen Nachtragshaushalt gefordert, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Sie begrüßt, dass die Landesregierung nun diesen Schritt geht und bringt zur heutigen Landtagssitzung einen Entschließungsantrag zum Nachtragshaushalt ein. Kernforderung ist ein Sozialfonds, aus dem Menschen unterstützt werden, die aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in Not geraten sind. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Thomas Lippmann:

„Der weltweite Corona-Ausbruch stellt eine außergewöhnliche Notsituation dar. Die Eindämmung der Pandemie erfordert umfassende Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens mit weitreichenden Auswirkungen für betroffene Menschen, Institutionen, Unternehmen und öffentliche Haushalte. Diese Menschen, aber auch Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine und Verbände in Notlagen brauchen jetzt unbürokratische Soforthilfen.

Die Fraktion DIE LINKE will mit dem Sozialfonds vor allem jene Personengruppen unterstützen, die durch die derzeitigen Maßnahmen unverschuldet in Not geraten und besonderer Schutzmaßnahmen bedürfen: Frauen und Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt werden, Menschen ohne festen Wohnsitz und in Gemeinschaftsunterkünften. Auch Studierenden in finanzieller Notlage, die durch die Schließung von Einrichtungen und Betrieben auf ihr Einkommen verzichten müssen, sollen mit dem Sozialfonds unterstützt werden. Lehrbeauftragte, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sollen bei Ausfall ihrer Veranstaltungen ein Ausfallhonorar für ein volles Semester unbürokratisch und kurzfristig aus dem Fonds ausgezahlt bekommen.

Im Rahmen weiterer Sofortmaßnahmen fordert die Fraktion DIE LINKE, die Studierendenwerke finanziell zu unterstützen, um Einnahmeverluste durch den verschobenen Semesterstart zu kompensieren. Vereine und Verbände sollen im Rahmen des Zuwendungsrechts unterstützt werden, etwa durch sofortige Umsetzung bereits getätigter und in Aussicht gestellter Förderzusagen  und die automatische Verlängerung des Bewilligungszeitraums aller geförderten Projekte bis zum Ende des Haushaltsjahres.

Die Fraktion DIE LINKE hält es darüber hinaus für dringend erforderlich, ein Sondervermögen für die Sicherung der medizinischen Notversorgung und der Infrastrukturen im Gesundheitswesen einzurichten. Die Landesregierung ist aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine befristete Vermögensabgabe einzusetzen, um die pandemiebedingte Neuverschuldung zu tilgen. Zudem muss der Tilgungszeitraum für die neu aufgenommenen Kredite auf mindestens 30 Jahre gestreckt werden.

In jedem Fall wäre der Verzicht auf die Diätenerhöhung ein Zeichen gesellschaftlicher Solidarität, zu der sich die Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt verpflichten sollten.“

 

Magdeburg, 30. März 2020