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Mehr Ortschaftsverfassungen ermöglichen – demokratische Teilhabe in den Gemeinden stärken

Die Fraktion DIE LINKE legte für die heutigen Beratungen des Innenausschusses zur gesetzlichen Phase der Gemeindegebietsreform einen weiteren Änderungsantrag vor. Dazu erklären die rechts- und innenpolitische Sprecherin Gudrun Tiedge und der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

Die Fraktion DIE LINKE legte für die heutigen Beratungen des Innenausschusses zur gesetzlichen Phase der Gemeindegebietsreform einen weiteren Änderungsantrag vor. Dazu erklären die rechts- und innenpolitische Sprecherin Gudrun Tiedge und der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:

„Sorgte schon der bisherige Verlauf der Gemeindegebietsreform für viel Frust und Empörung auf kommunaler Ebene, so bringt ein dem Innenausschuss vorliegender Änderungsantrag von CDU und SPD vieler Orts das Fass zum Überlaufen. Die darin erklärte Absicht der Koalitionsfraktionen, die Gemeinderäte und Bürgermeister der Gemeinden, die nun zwangseingemeindet werden sollen, vollständig und ersatzlos ihres Amtes zu entheben, hinterlässt bei vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern tiefe Verunsicherung und Verärgerung über die Politik der amtierenden Landesregierung.

Mit ihrem Änderungsantrag zum Zweiten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform will DIE LINKE erreichen, dass eine gesetzlich einzugemeindende Gemeinde vor der Eingemeindung mit einem Beschluss die Einführung der Ortschaftsverfassung von der aufnehmenden Gemeinde verlangen kann. Die aufnehmende Gemeinde soll in diesem Fall die Hauptsatzung ändern und es so ermöglichen, dass für den Rest der jeweiligen Wahlperiode die Gemeinderäte der gesetzlich einzugemeindenden Gemeinde Ortschaftsräte werden können und der Bürgermeister der gesetzlich einzugemeindenden Gemeinde Ortsbürgermeister werden kann.

Die so auf Verlangen der gesetzlich einzugemeindende Gemeinde eingeführte Ortschaftsverfassung wird aus Sicht der LINKEN dazu beitragen, das Zusammenwachsen der neuen Gemeindestrukturen positiv zu beeinflussen, bürgernahe Entscheidungen und eine gedeihliche Entwicklung der demokratischen Teilhabe in den Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts zu ermöglichen.“

Magdeburg, 20. Mai 2010