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„Lex Madl“ - fragwürdige Rechtsauffassung des Ministerpräsidenten

Der Innenausschuss des Landtages hat sich in seiner heutigen Sitzung auf Antrag der FDP mit Presseberichten zu einer so genannten „Lex Madl“ befasst. Dazu erklärt die rechts- und innenpol. Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge

Der Innenausschuss des Landtages hat sich in seiner heutigen Sitzung auf Antrag der FDP mit Presseberichten zu einer so genannten „Lex Madl“ befasst. Dazu erklärt die rechts- und innenpol. Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:

„Die Frage, ob die Landesregierung per Kabinettsbeschluss den CDU-Landtagsabgeordneten und Bürgermeister von Löbejün, Thomas Madl, mit dem Stoppen eines Regressverfahrens im Jahr 2008 begünstigt hat, kann nach den Ausführungen von Ministerpräsident Böhmer nur mit einem klaren Ja beantwortet werden.

Der Ministerpräsident erklärt völlig unverblümt, er habe die Angelegenheit ins Kabinett gezogen, er habe dazu direkt mit dem Abgeordneten Madl Rücksprache genommen, die Entscheidung des Kabinetts sei als Einzelfallentscheidung gefallen. Wohlgemerkt, da wurde eine Einzelfallentscheidung zugunsten eines wichtigen Koalitionspolitikers getroffen, damit ist die Bezeichnung „Lex Madl“ wahrlich mehr als gerechtfertigt.
Ob es sich nun um eine Gefälligkeit oder ein politisches Geschäft handelte, kann weder begründet noch widerlegt werden. Das Verhalten wie die Äußerungen des Ministerpräsidenten jedoch leisten Vermutungen und Verdächtigungen jeglicher Art Vorschub. Damit hat der Ministerpräsident auch dem Abgeordneten Madl geschadet.

Die heute sichtbar gewordene Rechtsauffassung des Ministerpräsidenten grenzt an Selbstherrlichkeit. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass künftig in vergleichbaren Fällen ebenso wie in der Sache Madl verfahren werden soll.

DIE LINKE wird Aktenvorlage fordern und behält sich bis dahin eine abschließende Bewertung der Vorgänge vor.“

Magdeburg, 23. April 2009