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Letzte Etappe der Gemeindegebietsreform schafft neue Probleme

Zu den abschließenden Beratungen des Innenausschusses über die Gemeindegebietsreform erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

Zu den abschließenden Beratungen des Innenausschusses über die Gemeindegebietsreform erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:

„Das, was CDU und SPD als Regierungspartner dem Land seit Jahren zumuten, schafft vor Ort viel Frust und Empörung. Zahlreiche handwerkliche Fehler und ein fast permanenter Streit in der amtierenden Landesregierung und in der Koalition über Weg und Ziel notwendiger Reformschritte kosteten wertvolle Zeit und setzten Zukunftschancen leichtfertig aufs Spiel.

Die Ergebnisse der Anhörungen im Mai machen ebenso wie die fachlichen Erörterungen in der heutigen Sitzung des Innenausschusses deutlich, dass der gesetzliche Abschluss der Gemeindegebietsreform neue Probleme für die kommunale Praxis mit sich bringen wird.

Betrachtet man einzelne Regelungen zur Zuordnung, Fragen der Neuwahl, der Kostenerstattung, der Entsendung oder der Zukunft der Gemeinde- und Ortschaftsräte, können aus Sicht der LINKEN die für die Landtagssitzung im Juni 2010 erarbeiteten Beschlussempfehlungen den Erfordernissen in den Kommunen vielfach nicht gerecht werden. Insbesondere die Handlungsfähigkeit der gemeindliche Ebene erscheint dadurch ernsthaft gefährdet.

Was sich längerfristig andeutete, wird jetzt zur Gewissheit: CDU und SPD werden den selbst gesetzten Zielen aus ihrem Koalitionsvertrag nicht gerecht. So fehlte von Beginn an ein Gesamtkonzept, das die unterschiedlichen Kommunalreformen sinnvoll miteinander zu verknüpften sowie in die zukünftige Landesentwicklung und Raumordnung einzubinden suchte.

Für DIE LINKE bleiben bürgernahe, leistungsfähige und zukunftsgerechte Gemeindestrukturen eine wichtige und zentrale Aufgabe in Sachsen-Anhalt. Da dies in der abschließenden Behandlung des Innenausschusses nicht sichergestellt werden konnte, lehnten die Vertreter  der LINKEN das Gesamtpaket - bestehend aus dem zweiten Begleitgesetz und den Zuordnungsgesetzen - ab.“

Letzlingen, 04. Juni 2010