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Landesverfassungsgericht stärkt parlamentarische Rechte – Bildungsminister muss Auskunft über nicht erteilte Zeugnisnoten an Schulen geben

Heute wurde vom Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau das Urteil in einem Verfahren des Abgeordneten Thomas Lippmann gegen die Landesregierung verkündet. Das Gericht gab darin der Klage in vollem Umfang statt. Die Landesregierung hat, unter Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte des Abgeordneten, die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage verweigert. Dazu kommentiert Thomas Lippmann, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE:

„Zum wiederholten Male hat das Landesverfassungsgericht die verfassungsrechtlich garantierte parlamentarische Kontrolle mit dem Mittel des Fragerechts der Abgeordneten gestärkt.

Das Landesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass das Bildungsministerium verfassungswidrig handelte, als es die Antwort auf meine Kleine Anfrage verweigerte. Das von Minister Tullner ins Feld geführte Argument, die Beantwortung der Frage sei wegen des enormen Aufwandes nicht leistbar und würden die Schulen und die Schulbehörden über Gebühr belasten, hat sich als völlig haltlos erwiesen. Das war aufgrund der Faktenlage aber auch von Anfang an klar. Insofern war das Handeln des Ministers willkürlich und dem Parlament gegenüber brüskierend. Es hätte nicht erst eines Urteils vom Verfassungsgericht bedürfen müssen, dies einzusehen.

Der Landtag kann die Landesregierung nicht kontrollieren, wenn Abgeordnete keine Auskunft erhalten. Minister Tullner war bereit, dieses Verfassungsgut zu opfern, nur um missliebige Einblicke in seinen bislang erfolglosen Kampf gegen den grassierenden Lehrkräftemangel zu verhindern und Fakten, die dazu längst ermittelt waren, weiter unter Verschluss zu halten.

Ein solches offensichtlich verfassungswidriges Vorgehen eines Ministers – unter Akzeptanz der Staatskanzlei – beschädigt das Ansehen der gesamten Landesregierung. Es ist bedenklich, dass Ministerpräsident Haseloff bei dieser offenen Missachtung des Parlaments und der verfassungsmäßigen Rechte der Angeordneten nicht eingegriffen hat. Spätestens mit Aufforderung des Verfassungsgerichts zur Stellungnahme hat er davon Kenntnis gehabt.

In der Anfrage ging es um eine Auskunft darüber, in welchen Schulformen und Fächern zum Schuljahresende 2018/19 auf den Zeugnissen keine Zeugnisnoten erteilt werden konnten, weil es aufgrund des Lehrermangels keinen oder keinen ausreichenden Unterricht gab. Es sollte auch Auskunft darüber erteilt werden, wie viele Klassen und letztlich wie viele Schüler*innen von diesem Notenmangel betroffen waren.

Mit der Antwort muss Bildungsminister Tullner offenlegen, wie intensiv die Schüler*innen in Sachsen-Anhalt unter dem enorme Unterrichtsausfall leiden, wenn am Ende in Hunderten Klassen viele tausend Schüler*innen mindestens in einem Fach nicht einmal mehr eine Zeugnisnote erhalten können und davon inzwischen auch alle Fächer betroffen sind. Bildungsgerechtigkeit sieht eindeutig anders aus!

Die Fraktion DIE LINKE fordert schon seit Jahren einen ehrlichen und transparenten Umgang mit dem Lehrkräftemangel und endlich mehr Anstrengungen, diesen zu beseitigen.“

 

Magdeburg, 2. Februar 2021