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Landesregierung ignoriert Aktenvorlageersuchen des 10. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Die heutige Sitzung des 10. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses musste ohne eine ordnungsgemäße Vernehmung der Zeugen Liebau, Erben und Hövelmann beendet werden

Die heutige Sitzung des 10. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses musste ohne eine ordnungsgemäße Vernehmung der Zeugen Liebau, Erben und Hövelmann beendet werden.


„In der letzten Sitzung des 10. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses am 8. September 2008 wurden Aktenvorlageersuchen in Bezug auf vom Zeugen Paulat genannte Schreiben sowie bezüglich der Einleitungsverfügung zu den Disziplinarverfahren gegenüber den drei Staatsschützern vom 14. Juli 2008 beschlossen.

Bis zu Beginn der heutigen Sitzung - also sage und schreibe nach insgesamt sechs Wochen - lagen den Mitgliedern des Ausschusses noch immer nicht die angeforderten Akten vor. Ob der Postweg zwischen Staatskanzlei, Innenministerium und Untersuchungsausschuss einem Irrweg gleicht, sei dahin gestellt. Aber In dieser erheblichen Zeitspanne hätten sicherlich Brieftauben die angeforderten Akten zuverlässig und fristgemäß befördert.

Fakt ist: Die LINKE betrachtet die Nichterfüllung des Aktenvorlageverlangens als einen Affront der Landesregierung - und damit nicht zu letzt des Innenministers – gegenüber der Arbeit der Mitglieder des Untersuchungsausschusses.

Dabei sei an dieser Stelle § 15 des Untersuchungsausschussgesetzes ausdrücklich zitiert: „Die Landesregierung und alle Behörden des Landes...sind verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss...Akten vorzulegen....Aktenvorlage dürfen nur verweigert werden, wenn erhebliche Gründe der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder überwiegende Rechte Dritter entgegenstehen....“.

Aber selbst die Erklärung einer ablehnenden Position zum Aktenvorlageersuchen blieb die Landesregierung dem Ausschuss schuldig. Welch’ Ignoranz und Missachtung der Landesregierung gegenüber der Arbeit eines Untersuchungsausschusses des Parlaments!

DIE LINKE fordert die Landesregierung unmissverständlich auf, ihren Pflichten gegenüber dem 10. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nachzukommen, die entsprechenden Akten vorzulegen, um zu gewährleisten, dass weitere Zeugenvernehmungen künftig nicht behindert und verzögert werden.“