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Kristin Heiß zu TOP 26: Passversagung und Passentzug für Pädophile

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Zu Beginn meiner Rede möchte ich eine kleine Klarstellung machen, denn die antragstellende Fraktion ist im Titel ihres Antrags nicht präzise genug. Jemand, der pädophil ist, hat eine Neigung bzw. eine sexuelle Ausrichtung auf Kinder. Auf diese Gruppe bezieht sich der Antrag. Jemand, der pädosexuell ist, nimmt konkrete sexuelle Handlungen an oder mit Kindern vor.

Ob jemand pädophil ist, sieht man der Person nicht an und es ist auch nicht amtlich bekannt. Wie genau möchten Sie das feststellen? Anhand eines umfänglichen Fragenkataloges oder Verhaltensauffälligkeiten? Beides lehnen wir als fachlich ungeeignet ab. Das sind Scheinaktivitäten, die kein Kind schützen.

Denn: Klar ist, nicht jeder der pädophil ist, ist auch pädosexuell. Wer jedoch bereits pädosexuell aktiv war und dafür verurteilt wurde, ist auch amtlich bekannt. Sie beziehen sich in ihrem Antrag also auf die falsche Zielgruppe.

Grundsätzlich sehen wir Passversagungsgründe gemäß § 7 Abs. 1 Passgesetz kritisch, weil sie letztendlich Menschen treffen, die noch nicht rechtskräftig verurteilt wurden.

Aus unserer Sicht ist es sinnvoller, von den Kindern, also aus Opferperspektive zu denken. Es müssen Maßnahmen im Interesse des Kinderschutzes ergriffen werden und parallel eine therapeutische Begleitung für Betroffene zum Beispiel durch das Netzwerk „Kein Täter werden“ ermöglicht werden. Pädophilenarbeit und Kinderschutz müssen aus unserer Sicht ineinander greifen.

Oberstes Ziel muss dabei immer der Schutz der Kinder sein. Um dies zu tun, gibt es in Deutschland diverse Gesetze, die wir in ihrer bestehenden Form anwenden müssen und deren Anwendung wir auch kontrollieren müssen.

Hier möchte ich kurz auf das SGB VIII und eine dort bestehende Lücke eingehen. Im § 72a wird geregelt, dass Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine Personen beschäftigen dürfen, die vorbestraft sind. Auch ehrenamtlich Tätige müssen, wenn Sie mit Kindern- und Jugendlichen umgehen, ein Führungszeugnis vorlegen. Das ist gut und wichtig und schützt die Kinder.

All diese Regelungen gelten aber nicht für kommerzielle Anbieter, wie Unternehmen, die Klassenfahrten anbieten, Indoorspielplatzbetreiber oder Möbelhäuser mit Kinderbetreuung. Hier sehen wir einen dringenden Nachholebedarf. Nur wenn alle verpflichtet sind, einen Nachweis zu bringen, sind die Kinder umfänglich geschützt.

Auch das Bundeskinderschutzgesetz ist noch nicht flächendeckend umgesetzt. Gerade im Sportbereich ist das aber besonders nötig, denn dort besteht nicht nur eine emotionale Nähe zu Trainern und Übungsleitern, sondern auch eine körperliche. An dieser Stelle wäre es interessant, einen aktuellen Umsetzungsstand für Sachsen-Anhalt von der Landesregierung zu erhalten.

Es gibt also im Bereich Prävention noch genug zu tun. Der Alternativantrag der Koalition geht aus unserer Sicht in die richtige Richtung.

Wir werden diesem zustimmen. Herzlichen Dank!