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Kommunen fühlen sich bei Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie von Landesregierung allein gelassen

Zu der von Fraktion DIE LINKE initiierten Anhörung zur Umsetzung der „Europäischen Dienstleistungsrichtlinie in den Kommunen“, die am Freitag, dem 18. September 2009 stattfand, erklärt der europapolitische Sprecher der Fraktion Harry Czeke

Zu der von Fraktion DIE LINKE initiierten Anhörung zur Umsetzung der „Europäischen Dienstleistungsrichtlinie in den Kommunen“, die am Freitag, dem 18. September 2009 stattfand, erklärt der europapolitische Sprecher der Fraktion Harry Czeke:

„Zusammenfassend lässt sich nach dieser Anhörung sagen, dass sich die Bedenken der LINKEN zur Richtlinie selbst wie auch zu ihrer Umsetzung in Sachsen-Anhalt nicht zerstreut, sondern eher noch verstärkt haben.

Die kommunalen Spitzenverbände wurden zwar von der Landesregierung in den Prozess der Umsetzung der Richtlinie mit eingebunden, sie haben aber dennoch keinen Überblick darüber, welche Aufgaben und Kosten in Zukunft auf die Kommunen gerade bei der Einführung der elektronischen Verfahrensweise zukommen werden. Das liegt zum Teil daran, dass in dem oben genannten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie sieben Verordnungsermächtigungen verankert sind, wobei weder den Abgeordneten des Landtages noch den kommunalen Spitzenverbänden bislang keine einzige dieser Verordnungen auch nur im Entwurf vorliegt. Dies macht es den Spitzenverbänden schwer abzuschätzen, welche weiteren Herausforderungen noch auf die Kommunen zukommen. Hier fühlen sich die Kommunen von der Landesregierung im Dunkeln und alleine gelassen. Drei Monate vor dem Ende der Umsetzungsfrist hält DIE LINKE diesen Umstand für fatal und sehr bedenklich.

Bedauerlich war für DIE LINKE auch, dass von den rund 30 geladenen Anzuhörenden nur 7 erschienen sind und nur ein einziger Verband für die Arbeitnehmer sprach und auf die mit der Dienstleistungsrichtlinie einhergehende Bedrohung von gesellschaftlichen und arbeitnehmerrechtlichen Standards durch die Liberalisierung des Dienstleistungsmarkts in der Europäischen Union aufmerksam machte.“

Magdeburg, 21. September 2009

Hintergrund: Bis zum 28. Dezember 2009 muss in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU die EG-Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Inhalt dieser Richtlinie sind vor allem die Beseitigung von Hemmnissen für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung und die Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens durch  die Einführung eines Einheitlichen Ansprechpartners und die Elektronische Verfahrensabwicklung für den Dienstleistungserbringer.