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Kommunale Kassen stärken – Öffentliche Daseinsvorsorge sichern

In einer Mitgliederkonferenz des Deutschen Städtetages verabschiedeten gestern rund 170 Oberbürgermeisterinnen, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Stadträte die „Berliner Resolution der deutschen Städte zur kommunalen Finanzlage“. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

In einer Mitgliederkonferenz des Deutschen Städtetages verabschiedeten gestern rund 170 Oberbürgermeisterinnen, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Stadträte die „Berliner Resolution der deutschen Städte zur kommunalen Finanzlage“. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:

„Trotz bundesweit höherer Steuereinnahmen rechnet der Deutsche Städtetag mit einem kommunalen Defizit in Höhe von 12 Milliarden Euro, einer alarmierenden Verschuldung durch Kassenkredite in der Rekordhöhe von 40 Milliarden Euro und ungebremst steigenden Sozialausgaben von bis zu 42 Milliarden Euro.

Einher geht dies mit geschlossenen Schwimmbädern und Kultureinrichtungen auch in den Städten und Landkreisen Sachsen-Anhalts. Das von der Landesregierung initiierte kommunale Entschuldungsprogramm „Stark II“ kann und darf aus Sicht der LINKEN nur ein erster Schritt sein. Um die Handlungsfähigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise des Landes Sachsen-Anhalt nachhaltig zu sichern, ist eine verfassungskonforme und aufgabenbezogene Finanzzuweisung durch das Land der notwendige zweite Schritt.

DIE LINKE unterstützt die „Berliner Resolution der deutschen Städte zur kommunalen Finanzlage“und dringt auf die Stärkung der kommunalen Kassen. Sie fordert dazu:

  1. eine grundsätzlich andere Steuerpolitik des Bundes, eine wirksame Besteuerung der Vermögen und höhere Steuereinnahmen für alle öffentlichen Kassen, gerade auch für die der Kommunen;
  2. eine gerechte Finanzausstattung für die Kommunen, keine neuen Aufgaben ohne angemessene finanzielle Ausstattung, Aussetzung der Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft;
  3. die Reform der Gewerbesteuer hin zu einer weniger konjunkturanfälligen Gemeindewirtschaftssteuer, auf breitere Füße gestellt sind alle unternehmerischen Tätigkeiten einzubeziehen und die Bemessungsgrundlage zu verbreitern;
  4. Stabilität, Planungssicherheit und deutlich höhere Einnahmen für die Städte, Gemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt, um vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ihre Handlungsfähigkeit und die Öffentliche Daseinsvorsorge vor Ort zu sichern.

Die Absenkung der Finanzausgleichsmasse im Finanzausgleichsgesetz (FAG) im Vergleich zu den Sollansätzen im Haushaltsjahr 2009 ist zurückzunehmen, den Kommunen ist diese Summe zusätzlich und bedarfsgerecht in Form allgemeiner Zuweisungen zur Verfügung zu stellen.“

Magdeburg, 19. November 2010