Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Kommunalabgabengesetz bleibt politisches und moralisches Problem

Die Fraktion DIE LINKE lud am 17. Februar in Kooperation mit dem Bildungsverein kommunalpolitisches Forum Sachsen-Anhalt e.V. zu einem Fachgespräch in Auswertung des Urteils des Landesverfassungsgerichts zur Frage der nachträglich erhobenen Abwasseraltanschließerbeiträge ein. Mehr als dreißig Vertreter*innen von Bürgerinitiativen und Fachgremien sowie Kommunalpolitiker*innen waren der Einladung gefolgt. Hierzu erklären der Fraktionsvorsitzende Swen Knöchel und die Sprecherin für Kommunalabgaben Kerstin Eisenreich:

„Trotz der Niederlage im von der Landtagsfraktion DIE LINKE initiierten Normenkontrollverfahren stehen wir weiterhin an der Seite der Bürger*innen, die den Weg von Einzel- und Musterklagen bis zum Bundesverfassungsgericht gehen wollen. Der Vorsitzende des Initiativen-Netzwerkes Kommunalabgaben (INKA) Sachsen-Anhalt, Wolf-Rüdiger Beck, der das Urteil des Landesverfassungsgerichtes umfassend ausgewertet und in den Kontext vorliegender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gestellt hat, sieht aufgrund des Minderheitenvotums gute Chancen für bereits anhängige Klagen, die von den Bürgerinitiativen des Landes unterstützt werden.

Gleichzeitig bleibt das geänderte Kommunalabgabengesetz ein politisches und moralisches Problem. Daher wird sich die Fraktion für notwendige Änderungen des Kommunalabgabengesetzes und damit zusammenhängender Rechtsbereiche einsetzen, um dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit für Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen und zugleich die kommunale Selbstverwaltung sicher zu stellen. Betriebswirtschaftlich notwendige Gebühren und Beiträge müssen zudem sozial verträglich gestaltet werden. Der Interessenausgleich zwischen Aufgabenträgern und Bürger*innen muss diese Bezeichnung verdienen und nicht Lasten einseitig auf die Nutzer*innen abwälzen. Darüber hinaus sind auch die planungsrechtlichen Grundlagen zu ändern, damit veränderte örtliche, demografische und betriebswirtschaftliche Bedingungen von den Aufgabenträgern besser angepasst werden.

Die angeregte Diskussion der Teilnehmer*innen unseres Fachgesprächs machte die unterschiedlichen Problemlagen deutlich und zeigte den Willen, bereits anhängige Klagen zu unterstützen. Zugleich war die große Bereitschaft erkennbar, sich aktiv in die Diskussion um rechtliche Veränderungen einzubringen. Die Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt bleibt am Ball, um im Dialog mit den Menschen und den Institutionen vor Ort notwendige Veränderungen auf den Weg zu bringen.“


Magdeburg, 18. Februar 2017