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Koalition mangelt es am Willen, die Landkreise im Finanzausgleich nachhaltig zu entlasten

kommunalpol. Sprecher

In der heutigen Landtagssitzung lehnte die Koalition von CDU und SPD die vorgeschlagenen Änderungen der Fraktion DIE LINKE zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ab.

Die Vorschläge waren einerseits darauf gerichtet, einen gerechteren Ausgleich zwischen einnahmestarken und einnahmeschwächeren Gemeinden zu erreichen, andererseits die finanzielle Situation der Landkreise nachhaltig zu verbessern.

Dazu sollten nach Vorstellung der LINKEN ab dem 01. Januar 2009 die gemeindlichen Steuerkraftzahlen für die Grundsteuern A und B bei der Gewerbesteuer sowie bei den Gemeindeanteilen an der Einkommens- und Umsatzsteuer auf der Basis von 100 % berechnet werden.

Die Situation der Landkreise ist dramatisch. Kein Landkreis in Sachsen-Anhalt verfügt mehr über einen ausgeglichenen Haushalt. Insgesamt hat sich in den Verwaltungshaushalten ein Fehlbetrag von 426,6 Mill. Euro (durchschnittlich fast 39 Mill. Euro je Landkreis) aufgebaut. Problematisch ist zugleich die Höhe der Kassenverstärkungskredite von 366,7 Mio. Euro. Die erkennbare Schieflage der Kreisfinanzen erfordert dringend Veränderungen an der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs. Gerade auch vor dem Hintergrund der für 2009 beabsichtigten Absenkungen der Zuweisungen für Kosten der Unterkunft an die Landkreise, führt zu einer erheblichen Mehrbelastung, die ohne eine weitere drastische Erhöhung der Kreisumlage nicht zu kompensieren sein wird. Während die Kreisfreien Städte ohne Aufgabenzuwachs in nur zwei Jahren Sonderzuweisungen von 25 Mio. Euro erhalten, bleiben die Forderungen der Landkreise für Mehraufwendungen der Kreisneugliederung in Höhe von 20 Mio. Euro ungehört.

Trotz eines Antrages der Fraktion DIE LINKE im September dieses Jahres zur kurzfristigen Stabilisierung und Stärkung der finanziellen Situation der Landkreise, bleibt die Landesregierung bis heute wichtige Antworten schuldig. Der Verweis auf eine umfassende Novelle im nächsten Jahr ist unzureichend.

Nun ist zu befürchten, dass bereits in Kürze zahlreiche Landkreise die Kreisumlagen zu Lasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden deutlich erhöhen müssen.