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Klagen vor Sozialgericht in Warteschlange

Die heutige Volksstimme berichtet über bestehende Probleme bei Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern

Die heutige Volksstimme berichtet über bestehende Probleme bei Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„Es ist wahrlich kein neuer Erkenntnisstand. Die Lage an den Sozialgerichten - auch in Sachsen-Anhalt - ist weiterhin ernst. Der Berg unerledigter Verfahren türmt sich immer mehr auf, das liegt insbesondere auch in den immer noch vorhandenen Altlasten begründet.

Bereits seit Jahren beklagen wir den explosionsartigen Verfahrensanstieg, das hohe Aufkommen von Klagen an den Sozialgerichten des Landes und die damit einhergehenden langen Verfahrenslaufzeiten, u. a. aufgrund der Einführung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) und weiterer sozial ungerechter Reformen und Fehlentscheidungen im Rentenüberleitungs- und Krankenversicherungsrecht. Damit hat sich auch die ursprüngliche Annahme, dass analog zum Bevölkerungsrückgang auch die Ressourcen in der Justiz zurückgehen können, nicht bewahrheitet. Im Gegenteil, gerade im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit waren und sind personelle Verstärkungen notwendig.

Auch wenn seitens Landesregierung in den letzten Jahren die Sozialgerichte personell aufgestockt, wenn Richter aus anderen Bereichen an die Sozialgerichte zur Unterstützung abgeordnet wurden, sind diese Maßnahmen mit Blick auf die noch anstehenden und zu erwartenden Gerichtsverfahren lediglich der „berühmte Tropfen auf den heißen Stein“. Und Aussagen, dass der Personalbedarf rein statistisch gesehen gedeckt ist, sind blauäugig und für die Betroffenen von eher zynischer Natur.

Denn eines darf man an dieser Stelle nicht außen vor lassen: Leidtragende sind vor allem Menschen, die um ihr Existenzminimum kämpfen, Kranke, Rentner, Schwerbehinderte, die aufgrund der Verfahrensflut der Hartz-IV-Prozesse lange Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten in Kauf nehmen müssen. Gerade im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit handelt es sich um wahrlich Bedürftige, Hilfesuchende, um individuelle Einzelschicksale, deren Probleme gerichtlich einer schnellen, unverzüglichen Abhilfe bedürfen.

Viele Fragen sind aus Sicht der Fraktion DIE LINKE in diesem Zusammenhang offen. Die Probleme müssen schnellstmöglich einer Lösung zugeführt werden. Wir beabsichtigen deshalb, das aufgezeigte Problem in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu thematisieren, die Landesregierung dementsprechend zu befragen und uns ihrerseits Lösungsvorschläge unterbreiten zu lassen.“

Magdeburg, 18. Februar 2015