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Kinderförderung am Scheideweg – Die Fraktion DIE LINKE fordert Verbesserung statt Rückbau

Anlässlich der bevorstehenden Beschlussfassung zu den Änderungen der Kenia-Koalition am Kinderfördergesetz (KiFöG), wird die Fraktion DIE LINKE zur kommenden Landtagssitzung nochmals mit zwei Anträgen initiativ. Dazu erklären der Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Thomas Lippmann, und die kinder- und familienpolitische Sprecherin, Monika Hohmann:

Ziel der Anträge ist:

  1. ein begleitendes Monitoring zum KiföG zu beschließen, um auf der Grundlage von Daten, die in der Gesetzesberatung jetzt unbeachtet blieben, Mängel und Fehleinschätzungen zeitnah korrigieren zu können (Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt Drs. 7/3602)
  2. konkrete Vorgaben zu beschließen, wie durch die Landesregierung zeitnah und in enger Abstimmung mit allen Beteiligten ein „Schulhort-Konzept“ erarbeitet werden kann und welche Zielstellung dabei verfolgt werden sollen (Antrag: Gewährung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsangebote an Grundschulen gut vorbereiten Drs. 7/3588)

Zu 1.

Die Fraktion Die LINKE sieht sich in der Diskussion um eine Neuausrichtung der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Horten in ihren Vorschlägen für grundlegende Änderungen im Kinderfördergesetz (KiFöG) bestärkt. Mit dem Entwurf der Landesregierung bleiben alle wesentlichen Probleme des KiFöG aus dem Jahr 2013 weiterhin ungelöst. Die Aufgabe, die Kinderförderung in Sachsen-Anhalt auf eine solide strukturelle und finanzielle Grundlage zu stellen, bleibt auch nach der aktuellen Novelle des KiFöG bestehen. Das begleitende Monitoring zum KiFöG soll daher folgende Punkte ins Auge fassen:

  • Evaluation der Umsetzung des 8-Stunden- bzw. 10- Stunden-Rechtsanspruches unter Beteiligung der Trägerverbände, der kommunalen Spitzenverbände und der Landeselternvertretung
  • Systematische Erfassung der Entwicklung der Elternbeiträge
  • Anrechnung der tatsächlichen Jahresarbeitszeiten bei der Neuberechnung der Personalschlüssel
  • Evaluation der vorgesehenen Sonderförderung für Kindertageseinrichtungen in Vierteln mit besonderem Entwicklungsbedarf
  • Langfristige Entwicklung eines neuen Finanzierungssystems des KiFöG

Zu 2.

Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE verbinden sich mit einer Aufnahme der Horte in das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Chancen und Risiken. Die Verlautbarungen der Koalitionsfraktionen, angesichts in Aussicht gestellter Bundesmittel die Bedingungen einer solchen Aufnahme noch in dieser Legislaturperiode zu prüfen, sind auf öffentliches Interesse gestoßen, insbesondere bei den Trägern von Schulen und Horten sowie der Eltern- und Schülerschaft. Die Fraktion DIE LINKE setzt sich vor diesem Hintergrund dafür ein, den Prozess von Anfang an transparent zu gestalten und die Akteurinnen und Akteure frühzeitig einzubeziehen. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Bei einer Rücküberführung der Horte in den Regelungsbereich des Schulgesetzes sollen sowohl der Rechtsanspruch auf sozialpädagogische Förderungs- und Betreuungsangebote als auch die mindestens zu garantierenden Personalschlüssel, wie sie im Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG) verankert sind, erhalten bleiben
  • Sicherung und Erhöhung des erreichten Niveaus der Hortangebote und der Eigenständigkeit der Horte
  • neben Angeboten an Grundschulen auch geeignete altersgerechte Angebote an weiterführenden Schulen und Förderschulen
  • Keine Verringerung der von der öffentlichen Hand bereitgestellten personellen und finanziellen Ressourcen
  • Flexiblerer und effektiverer Einsatz der Ressourcen im Sinne einer nachhaltigen Bildung und Förderung der Schülerinnen und Schüler sowie einer niveauvollen Freizeitgestaltung
  • Prüfung, inwiefern erwartende Synergieeffekte es erlauben, Eltern von Hortbeiträgen im Rahmen der Schulzeit – nicht in den Ferienzeiten – zu entlasten
  • Keine Gefährdung der Arbeitsplätze/Verschlechterung der Arbeitsbedingungen von pädagogischen Fachkräften und sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch avisierte Veränderungen

Die Fraktion DIE LINKE spricht sich seit langem für den Ausbau von Ganztagsangeboten an den Schulen aus. Sie begrüßt alle Schritte, die geeignet sind, diese Entwicklung voran zu bringen, einschließlich der Förderung durch den Bund. Sie erwartet, dass die im hier umrissenen Kontext angestrebten Veränderungen am KiFöG und am Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt rechtssicher dazu führen, dass das Land und die kommunalen wie freien Schul- und Hortträger die in Aussicht gestellten Gelder des Bundes zum Ausbau von Ganztagsangeboten möglichst unkompliziert und in voller Höhe in Anspruch nehmen können.


Magdeburg, 19. November 2018