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Kerstin Eisenreich zu TOP 9: Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Anrede,

Erneut befasst sich der Landtag mit dem Thema Kommunalabgaben. Das ist nicht verwunderlich. Denn immer noch beschäftigen uns Ungerechtigkeiten aus der Vergangenheit bzw. veränderte Rahmenbedingungen.

Mit dem vorliegenden Entwurf wollen die Koalitionsfraktionen bei den Herstellungsbeiträgen einen Punkt des Koalitionsvertrages abarbeiten: Waren die Aufgabenträger bisher verpflichtet, Beiträge zur Herstellung, Anschaffung usw. von öffentlichen leitungsgebundenen Einrichtungen zu erheben, soll dies ab jetzt in ihrem eigenen Ermessen liegen. Sie können es tun oder auch nicht. Was jedoch auf den ersten Blick als Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung daherkommt, entpuppt sich beim genaueren Betrachten der finanziellen Situation der Kommunen jedoch als Falle. Denn praktisch werden Kommunen in Haushaltskonsolidierung weiterhin verpflichtet sein, solche Beiträge zu erheben. Dazu werden sie von den Kommunalaufsichten aufgefordert, weil nach Paragraph 99 Kommunalverfassungsgesetz des Landes die Grundsätze zur Finanzmittelbeschaffung gelten.

Das Gleiche gilt für die Einführung des Gästebeitrages. Auch dieser kann künftig erhoben werden. Aber auch hier werden Kommunalaufsichten die Grundsätze zur Finanzmittelbeschaffung geltend machen und eine Entscheidung nach dem Ermessen von Kommunen ist faktisch kaum umsetzbar.

So sinnvoll auch diese Änderungen auf den ersten Blick scheinen, werden auf kommunaler Ebene neue Ungerechtigkeiten geschaffen: Kommunen, denen es ohnehin gut geht, können es sich leisten, auf diese Beiträge zu verzichten. Aber jene, die nicht so gut dastehen, haben keine Wahl. Sie müssen diese Beiträge erheben.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, in Ihrem Kommunalbrief vom 28. September dieses Jahres lehnen Sie [ich zitiere] „einen ‚Flickenteppich‘ aus Gemeinden mit und ohne Beitragserhebung“ [Zitat Ende] ab. Auch wenn Sie sich dort auf Straßenausbaubeiträge beziehen, für die Herstellungs- und Tourismusbeiträge schaffen Sie mit diesem Gesetzentwurf genau einen solchen „Flickenteppich“. Das sehen wir sehr kritisch.

Und hinsichtlich der Straßenausbaubeiträge mussten wir uns schon sehr verwundert die Augen reiben: Sie befürworten zwar in der Öffentlichkeit, so auch in Ihrem bereits zitierten Kommunalbrief, eine Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen, allein in diesem Gesetzentwurf ist davon nichts zu finden.

Nun gut: Wir wissen, dieses Thema ist sehr komplex. Und es bleibt immer die Frage nach der Finanzierung. Allerdings bleiben wir da auch sehr skeptisch, ob die angekündigten Mehrausgaben für die Finanzierung der Kommunen die erhofften Effekte im nächsten Jahr bringen werden, weil der Investitionsstau in allen Bereichen auf kommunaler Ebene inzwischen so erheblich ist.

Wir sind bereit, mit Ihnen auf der fachlichen Ebene den Gesetzentwurf zu diskutieren und stimmen einer Ausschussüberweisung zu.

Vielen Dank.