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Kerstin Eisenreich zu TOP 8: Biogaserzeugung in Sachsen-Anhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der notwendigen Energiewende hin zu erneuerbaren Energien galt die Erzeugung von Strom aus Biomasse zu Beginn als wichtiges Element. Schließlich können in Biogasanlagen unterschiedlichste Rohstoffe wie Bioabfälle, Gülle oder Getreideteile verwertet und aus ihnen Strom, Wärme aber auch weiter zu nutzendes Biomethan erzeugt werden.

Der Einsatz von Gülle und Mist sorgt dafür, die Methanemissionen zu reduzieren, ein Treibhausgas, das 25 Mal stärker wirkt als Kohlendioxid. Damit haben Biogasanlagen eine klimaentlastende Wirkung und verbessern die Klimabilanz von landwirtschaftlichen Anlagen. Der erzeugte Strom ist wichtiger Bestandteil des Strommixes und ersetzt fossile Energieträger.

Die entstehende Abwärme kommt nicht nur dem Eigenbedarf der Anlagen, sondern in lokalen Wärmenetzen den Menschen vor Ort in den Gemeinden zugute. Damit sind Biogasanlagen auch für die Wärmewende im ländlichen Raum ein sehr wichtiges Element, das bisher viel zu wenig Berücksichtigung findet, auch bei den aktuellen Diskussionen zum Gebäudeenergiegesetz.

Biogasanlagen sind grundlastfähig, aber die Fokussierung darauf ist nicht nur nicht sinnvoll, sondern reine Verschwendung. Immer wieder müssen Biogasanlagen abgeregelt werden. Das heißt, das produzierte Gas wird abgefackelt. Biogas muss für die sogenannte Restlast und insbesondere im Falle sogenannter Dunkelflauten also nach Bedarf bereitgestellt werden. Darin liegt auch ihr Wert, denn sie können schnell hochgefahren werden. Das stellt der Änderungsantrag von Bündnis90/Grüne richtig.

Aber ein Rückblick lohnt sich, wenn wir den heutigen Antrag der Koalitionsfraktionen diskutieren: Im ersten Erneuerbare-Energie-Gesetz aus dem Jahr 2000 der damals rot-grünen Bundesregierung widerspiegelte sich die Bedeutung von Biogasanlagen. Doch mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz des Jahres 2014 haben CDU und SPD durch massive finanzielle Benachteiligung und Ausbaudeckel dafür gesorgt, dass die Biogaserzeugung kalt gestellt wurde. Darüber hinaus wurden die Vergütungsbedingungen immer wieder geändert, sodass für die Betreiber keine Planungssicherheit und keine Anreize für notwendige Flexibilisierungen oder Neuanlagen bestehen. Daran hat sich im Grundsatz bis heute nichts geändert, auch wenn aufgrund von drohenden Gasmangellagen ein paar wenige und nur vorübergehende Erleichterungen für die Biogaserzeugung geschaffen wurden.

Dabei wäre das in Biogasanlagen erzeugte Biomethan ausreichend, um Deutschland für zehn Tage komplett zu versorgen, wenn sie das Gas denn ins Gasnetz als Speicherort einspeisten. Dazu wäre aber eben auch die Wiedereinführung des Einspeisebonus erforderlich. Deshalb unsere Aufforderung: handeln Sie auf der Bundesebene, liebe SPD!

Der vorliegende Antrag nimmt eine ganze Reihe von Forderungen auf, die sich aus der Anhörung zur aktuellen Situation von Biogasanlagen in Sachsen-Anhalt im Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt im Februar dieses Jahres ergeben. Formuliert sie aber recht vage und unbestimmt, Ziele unterstützen, Unterstützung prüfen usw., einschließlich des Haushaltsvorbehaltes einer Kofinanzierung eines eventuell möglichen Förderprogramms durch den Bund. Das ist nun aber schon wieder hanebüchen. Wenn uns Abgeordneten, dem Haushaltsgesetzgeber, die Unterstützung der Bioenergieerzeugung wichtig ist, dann sollten wir das auch ganz klar formulieren. Insofern unterstützt meine Fraktion auch hier den vorliegenden Änderungsantrag.

Und dass der Zukunfts- und Klimaschutzkongress kurz vor dem Abschluss steht, hätte Ihnen schon auffallen müssen.

Der Antrag ist nicht falsch, enthält einige Fehler, die mit dem Änderungsantrag von Bündnis90/Grüne behoben werden können, bleibt aber doch hinter den Erwartungen zurück, die eine Behandlung im Prioritätenblock geweckt hatte.