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Kerstin Eisenreich zu TOP 20: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes

Anrede,

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Repowering von Windkraftanlagen erleichtert und die dafür notwendige Rechtssicherheit geschaffen werden. Dies ist in insbesondere auch zur Erhöhung der Akzeptanz von Windkraft erforderlich und kann auch helfen, Verfehlungen der Vergangenheit auszumerzen.

Trotzdem bleiben ein ganze Reihe Kritikpunkte:

Bereits bei der Verabschiedung des ursprünglichen Landesentwicklungsgesetzes hatte meine Fraktion kritisiert, dass durch die Beschränkung der Repoweringregelung auf die Anzahl der Anlagen der Ausbau stagniert und es gegebenenfalls zu einer Reduzierung der Windenergieleistung in Sachsen-Anhalt kommt. Das läuft der Erreichung der Klimaschutzziele zuwider.

Nachwievor fehlt ein geeigneter Kriterienkatalog, der es den zuständigen Regionalen Planungsgemeinschaften besser ermöglicht, Eignungs- und Vorranggebiete auszuweisen. In diesem Zusammenhang ist die Regelung sicher gut gemeint, dass Anlagen, die sich außerhalb von Eignungs- und Vorranggebieten befinden, nicht nur innerhalb bzw. in benachbarten Landkreisen und Kreisfreien Städten sondern auch landesweit repowert werden können. Aber meine Rückfrage zur konkreten Verantwortung für die Verwaltung dieser Regelung ergab, dass hier das ohnehin überlastete Landesverwaltungsamt dafür zuständig werden soll. Das sehen wir mit großer Skepsis.

Und leider wurde die Diskussion zur vorliegenden Gesetzesänderung ohne Berücksichtigung des Leitfadens zum Artenschutz an Windkraftanlagen, der sich in Erarbeitung befindet, geführt. Wir werden uns daher enthalten.