Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Kerstin Eisenreich zu TOP 20: Entwicklung einer gemeinsamen Region Mitteldeutsches Revier

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung – Kohleausstiegsgesetz – und das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen verabschiedet. Dazu musste allerdings im Bundestag sogar das Hammelsprungverfahren bemüht werden. Wer jedoch annahm, dass die mangelnde Zustimmung darauf zurückzuführen wäre, dass mit dem Kohleausstiegsgesetz der Kompromiss der Kohlekommission gekündigt wurde und statt eines stetigen Abschaltpfades nunmehr zusätzliche 134 Millionen Tonnen CO2 dem Weltklima beschert werden, der irrt. Nein, die Anhänger eines Weiterso mit der Verstromung von Kohle ließen ihre Muskeln spielen. Das ist absurd, denn ich erinnere mich an die gestrige Debatte zum Antrag der Umweltscouts, in der der Abgeordnete Schumann von der CDU unter anderem von der Bewahrung der Umwelt für uns und spätere Generationen sprach. Und da wiederhole ich mich hier im Plenum gern: Ohne Klimaschutz werden alle anderen Bemühungen zum Umweltschutz und zur Erhaltung unserer Lebensgrundlagen umsonst sein!

Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die Gesetze verabschiedet und Milliarden für die betroffenen Länder vorgesehen. Immerhin 4,8 Milliarden Euro Strukturhilfen werden nach Sachsen-Anhalt fließen. Doch wenn wir vom betroffenen Mitteldeutschen Revier sprechen, so endet dies ja nicht an der Landesgrenze von Sachsen-Anhalt sondern reicht darüber hinaus nach Sachsen und auch Thüringen. Das stellt besondere Herausforderungen an eine kooperative Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg. Aus unserer Sicht ist der Blick auf die Entwicklung des Reviers und damit der gesamten länderübergreifenden Region bisher zu kurz gekommen. Auch von der Landesregierung wird hierzu bisher zu wenig unternommen. Immerhin sind die Bemühungen vor Ort mit der Metropol- und der Innovationsregion Mitteldeutschland unter Einbeziehung von Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft usw. deutlich wahrnehmbar. Doch bisher fehlt hier die enge Verzahnung zur Landespolitik in den Ländern.

Momentan gewinnt man jedoch teilweise den Eindruck, dass sich neue sehr stark lokal interessengeleitete Bündnisse bilden, um so viel wie möglich vom Kuchen zu bekommen. Das steht im Widerspruch zu einer nachhaltigen Strukturpolitik und Entwicklung einer ganzen Region. Jegliche Kleinfürstentummentalität verbietet sich. Denn es geht um die Interessen der Menschen in der gesamten Region.

Auch die jeweiligen Landtage sollen die länderübergreifende Region als Einheit betrachten und sie als solche zu entwickeln. Hier klafft noch eine Lücke. Schließlich sind wir, das Parlament, Gesetzgeber und zugleich Kontrollinstanz der Landesregierung. Wer wenn nicht die Abgeordneten der Parlamente sollen den Strukturwandelprozess im Mitteldeutschen Revier aktiv begleiten und kontrollieren und schließlich auch länderübergreifend kooperieren.

Aus diesem Grund schlagen wir auf der Grundlage des § 11 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt für die Dauer der 7. Legislaturperiode die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses für länderübergreifende Angelegenheiten der Strukturentwicklung vor. Analog dazu soll auch in Sachsen ein solcher Ausschuss gebildet werden.

Eine ähnliche Struktur wurde im Übrigens im Januar 2019 mit dem Deutsch-Französischen Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit vertraglich vereinbart und eingesetzt. Da Parlamente auf der Grundlage der jeweiligen Landesverfassung und gemäß einer eigens gegebenen Geschäftsordnung agieren, haben wir auf die uns gegebene Möglichkeit eines zeitweiligen Fachausschusses zurückgegriffen.

In der Verantwortung dieses Ausschusses liegen vor allem länderübergreifende Fragen der Strukturentwicklung und des Strukturwandels. Einen weiteren Schwerpunkt sehen wir in der Beteiligung der im Mitteldeutschen Revier lebenden betroffenen Menschen. Hier gilt es, die Menschen, Vereine, Gewerkschaften, Verbände ebenfalls in die Ausschussarbeit einzubeziehen. Sie sind die Experten vor Ort.

Außerdem sind durch diesen Ausschuss die Projekte und Fortschritte im Zuge der Strukturstärkung auch zu beurteilen und zu kontrollieren, dass die vom Bund und Land bereitgestellten Mittel im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Region eingesetzt werden.

Für die direkte Zusammenarbeit der beiden Landesfachgremien in Sachsen und Sachsen-Anhalt schlagen vor, zweimal im Jahr zu einer gemeinsamen Beratung zusammenzukommen. Die Beratungen sollen im Revier an wechselnden Orten stattfinden und insbesondere sachkundige Expert*innen aus Zivilgesellschaft, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft beteiligen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sein.

Grundlage für die Arbeit sind wie üblich Selbstbefassungen oder an das Fachgremium überwiesene parlamentarische Initiativen und Vorlagen, mit dem Ziel auch gemeinsame Initiativen in die jeweiligen Landesparlamente einzubringen.

Da nunmehr auch der Landkreis Altenburger Land in Thüringen im Bundesgesetz als Fördergebiet ausgewiesen ist, bedarf es ebenfalls dessen Einbeziehung und koordinierte Zusammenarbeit innerhalb der Region und weiterer Anstrengungen zur Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landtag. Die Form bedarf noch einer Verständigung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir gehen davon aus, dass Landtag und Landesregierung gewillt sind, den Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier erfolgreich und nachhaltig zu gestalten. Wir können es uns als Sachsen-Anhalt nicht leisten, die Menschen in einer schon durch Strukturbrüche der Vergangenheit gebeutelten Region im Regen und vor allem junge Menschen mangels persönlicher und beruflicher Perspektiven gehen zu lassen. Mit den Folgen von Abwanderung in fast dreißig Jahren kämpft das Land bis heute und wird es weiter kämpfen. Darüber hinaus stehen uns in Sachsen-Anhalt weitere Strukturwandel bevor. Markantestes Beispiel ist die Automobilindustrie. Auch darüber haben wir hier im Hohen Haus schon debattiert.

Wir sollten als Parlamentarier zeigen, dass wir uns bei den anstehenden Strukturwandelprozessen engagieren und zwar über die Ländergrenzen hinaus. Das abgestimmte länderübergreifende Vorgehen und die Zusammenarbeit auf parlamentarischer Ebene sind dazu eine wesentliche Voraussetzung.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.