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Kerstin Eisenreich zu TOP 07: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes

Nun haben das Wasser und das Abwasser schon gewaltige Wellen hier im Lande geschlagen. Auch gestern haben wir gesehen, dass die Bürgerinnen und Bürger - zu Recht - ihrer Wut auf der Straße Ausdruck verleihen. Ich finde das ausgesprochen gut. Ich denke, das sollte uns hier im Hause nach wie vor verstärkt zum Nachdenken anregen.

Ich möchte noch einmal darauf eingehen. Ich bin froh, dass wir diese unverzügliche außerordentliche Sitzung und damit auch die zweite Beratung heute hier im Hause durchführen konnten. Das zeigt, dass der Wille da ist.

Ich möchte aber auch darauf eingehen, dass mit dieser Kann-Regelung, die hier im Koalitionsentwurf vorgeschlagen wird, die Verantwortung wieder komplett auf die Verbände und Kommunen abgewälzt wird. Sie müssen jetzt vor Ort entscheiden, ob unser Normenkontrollantrag erfolgreich werden wird oder nicht. Was ist das eigentlich für eine Verantwortung, die wir hier übernehmen? Das ist keine. Wir müssen dazu kommen, dass eine verbindliche Regelung die Kommunen und die Verbände in die Lage versetzt, auch verbindlich zu agieren.

Man kann diese Entscheidung den Verbänden nicht in diesem Sinne überlassen. Sie müssten Gutachten erstellen: Kann ich die Beiträge ziehen oder muss ich sie nicht ziehen? Kann ich Vergleiche anstreben oder kann ich dies nicht tun? Das funktioniert einfach nicht. Deshalb sind wir mit unserem Antrag für die verbindliche Regelung des Moratoriums. Wir sind dafür zu sagen: Solange dieses Normkontrollverfahren anhängig ist, bis zu dessen Entscheidung ist die Vollziehung aller streitigen Angelegenheiten auszusetzen.

Das schließt auch ein, dass ein zeitlicher Abschluss dieses Moratoriums im Zusammenhang mit einem hypothetisch möglichen Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht gegeben ist. Das ergibt keinen Sinn. Mein Fraktionschef hat vorhin schon gesagt: Es ist im Moment keinerlei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Damit können wir uns auf nichts berufen und beziehen, was tatsächlich ist. Damit ergibt es keinen Sinn. Nur das Landesverfassungsgerichtsurteil ist hier im Rahmen des Normenkontrollantrages abzuwarten.

Auch die vollständige Aussetzung der Verzinsung, die im Änderungsantrag der AfD vorgelegt wurde, würde darauf hinauslaufen, dass wir mit einem Nullzins zum Nachteil der Bürger handeln. Das war doch eigentlich nicht das Ziel der AfD. Sie wollten doch alles zum Vorteil der Bürger tun. Also in diesem Sinne ist diese Regelung hinfällig.

Aber wir sagen auch: Die Koalition hat in ihrem Entwurf etwas zu Zinsen gesagt, und zwar zu einer allgemeinen Zinssenkung. Ich habe bereits am Dienstag ausgeführt, dass wir es richtig finden und begrüßen, dass endlich die Verzinsung im Rahmen des Kommunalabgabenrechts auf ein Niveau gehoben wird, das hier im Lande seit Langem besteht. Es ist also eine Anpassung.

Aus diesem Grunde, weil wir diese Anpassung für richtig halten, haben wir mit dem heute vorliegenden Änderungsantrag diese Zinsregelung übernommen. Damit werden Zinsen auf ein verträgliches Maß gebracht und wir können damit allen Seiten helfen. Trotzdem ist im Falle von möglichen Rückzahlungen für den Bürger noch die Einnahme von Zinsen möglich.

Ich möchte noch auf einen Sachverhalt eingehen, der hier genannt wurde. Sie haben gesagt, es gab keine Beitragserhebungen für Anschlüsse, die angeblich selbst geschachtet wurden. Da sind uns ganz andere Sachverhalte bekannt, wenn man 30 Jahre zurückgeht. Zu DDR-Zeiten sind in zahlreichen Kommunen, auch in zahlreichen öffentlichen Einrichtungen - Beispiel Hochschule Merseburg - die Anschlüsse sozusagen von den Betreibern selbst verlegt worden. Das entspricht also nicht der Wahrheit.

Wir als Fraktion möchten die Meinung jedes einzelnen Abgeordneten hier im Hause zu unserem Änderungsantrag kennenlernen. Wir beantragen daher eine namentliche Abstimmung zu unserem Gesetzentwurf.