Diese Website verwendet Cookies. Warum wir Cookies einsetzen und wie Sie diese deaktivieren können, erfahren Sie unter Datenschutz.
Zum Hauptinhalt springen

Katja Bahlmann zu TOP 28: Schaffung der rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von organisierten ehrenamtlichen Ersthelfergruppen

Sehr geehrter Herr Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

ich kann meinen Vorrednern in Teilen zustimmen. Dass das Leben das höchste Gut ist, ist wohl unumstritten, dies gilt es zu schützen und dafür ist alles zu tun. Die medizinische Versorgung und somit auch der hauptamtliche Rettungsdienst ist einer der Grundsteine der Daseinsvorsorge und der Pflichtaufgaben der Landkreise und diese als Träger des Rettungsdienstes sind in ihrer Aufgabenerfüllung sehr engagiert. Wir halten jedoch den Weg diese Pflichtaufgabe zu einem Anteil ehrenamtlich zu leisten, nicht für den richtigen Weg, um die tatsächliche Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfristen zu gewährleisten. Trotz allem haben wir als Linke Respekt vor dem Ehrenamt und der Leistung, die hinter ehrenamtlichen Aufgaben steckt, unsere Feuerwehren sind ein Beweis dafür, welch hohes Maß an Engagement hier geleistet wird und auch an dieser Stelle sind uns bereits Grenzen aufgezeigt.

Mich wundert Eines, die gesetzlichen Grundlagen für den Rettungsdienst haben wir in diesem Jahr erst angepasst und als wir das Gesetz anfassten, hätten Sie doch von der AfD, die Möglichkeit gehabt ihre Vorstellungen zum Rettungsdienst einzubringen, das Problem besteht doch nicht erst seit diesem Monat. Aber vielleicht sind Sie ja auch erst am 07. August auf die Idee für diese Initiative gekommen. Aus unserer Sicht braucht es diese erneute Gesetzesanpassung nicht. Was es aber braucht ist ein höheres Maß an Unterstützung für die Träger des Rettungsdienstes um die flächendeckende Versorgung vor allem im ländlichen Raum auch tatsächlich sicherstellen zu können. In den Rettungsbereichsbeiträten müssen Kommunen und Krankenkassen über eine Erweiterung des Rettungswachennetzes verhandeln und wir sehen das Land in der Pflicht die Landkreise bei den Verhandlungen und in der Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe Rettungsdienst zu unterstützen.

Als weitere Möglichkeit das Problem der Ersthelfer anzupacken wäre vielleicht auch mehr Wert auf die tatsächliche Nachschulung von Ersthelfern wie Autofahrern etc. zu legen.