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Jugendpauschale – LINKS wirkt!

Zur derzeitigen Debatte um die Beibehaltung der Zweckbindung der Jugendpauschale im Finanzausgleichsgesetz erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern

Zur derzeitigen Debatte um die Beibehaltung der Zweckbindung der Jugendpauschale im Finanzausgleichsgesetz erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

„Bekanntlich stellte DIE LINKE im Innenausschuss des Landtages bereits den Antrag auf Aufnahme der zweckgebunden Finanzierung der Jugendpauschale in das Finanzausgleichsgesetz. Dieser Antrag wurde im Rahmen einer Empfehlung an alle mitberatenden Ausschüsse  überwiesen.

Nun können CDU und SPD am 23. September 2009 im Sozialausschuss zeigen, wie ernst ihnen ihr Vorhaben ist und eine entsprechende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vornehmen.

DIE LINKE fordert zudem die Koalitionsfraktionen auf, von ihrem Vorhaben der Halbierung des Fördervolumens des Fachkräfteprogramms endgültig abzurücken. Die etwas blumige Aussage der CDU, man wünsche sich die „die Fortführung des Fachkräfteprogramms für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit“, ist da etwas wenig.

Es ist hinreichend bekannt, dass die Mittel der Jugendpauschale und des Fachkräfteprogramms in den Kommunen häufig das einzige finanzielle Standbein in der Kinder- und Jugendhilfe sind.
Wenn CDU und SPD immerhin schon vorsichtig „A“ sagen, dann muss jetzt endlich auch das „B“ folgen: Wer die vielfältigen Probleme im Jugendbereich bis hin zur Jugendgewalt ernst nimmt oder gar beklagt, darf dann nicht an der Prävention sparen.“

Magdeburg, 18. September 2009