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Internationaler Kindertag am 01. Juni: Kinderrechte in die Verfassung!

Dazu erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann:

Dazu erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann:

„Der Internationale Kindertag sollte Anlass sein, zu prüfen, welche Rechte Kindern in unserer Gesellschaft eingeräumt werden. Es stimmt, dass Kinderrechte in unserer Landesverfassung schon eine gewisse Rolle spielen. Die UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland 1989 mit unterzeichnet hat, setzt jedoch andere Maßstäbe, die bis heute nicht Eingang in unsere Landesverfassung gefunden haben. Hier sind uns andere Bundesländer mittlerweile weit voraus.

Nicht nur die Landesverfassung ist wichtig, auch die Rechte von Kindern vor Ort in den Städten und Gemeinden.

In beiden Punkten ist DIE LINKE im Landtag aktiv geworden. Mit einem umfassenden Änderungsantrag zum neuen Kommunalverfassungsgesetz forderten wir das passive Wahlrecht ab 16 Jahren und weitgehende Partizipationsmöglichkeiten für Kinder. Die Koalition sah darin keine Notwendigkeit und lehnte den Antrag ab.

Bereits eingebracht ist unser Entwurf eines Kinder- und Jugendteilhabegesetzes, die Beratungen stehen noch an. Mit 16 Jahren den Landtag wählen, Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung, Schaffung von Kindergremien auf Landesebene und neuer Mitsprachemöglichkeiten, sind einige Inhalte unseres Gesetzes.

Jetzt sollte nur noch die Politik sich trauen, Kindern und Jugendlichen etwas zuzutrauen. An uns wird es nicht scheitern.“