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Interkommunalen Finanzausgleich zukunftsfähig und gerecht gestalten - Landesregierung steht in der Pflicht

Zum Urteil des Landesverfassungsgerichts, dass die Neufassung des § 19a des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) hinsichtlich der Finanzausgleichsumlage (LVG 9/08) verfassungswidrig ist, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert

Zum Urteil des Landesverfassungsgerichts, dass die Neufassung des § 19a des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) hinsichtlich der Finanzausgleichsumlage (LVG 9/08) verfassungswidrig ist, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Gerald Grünert:

„DIE LINKE begrüßt das gestrige Urteil des Landesverfassungsgerichts und fordert die Landesregierung auf, hinsichtlich einer verfassungskonformen Gestaltung der Finanzausgleichsumlage umgehend aktiv zu werden. Ihre Begründung findet diese Aufforderung darin, dass mit dem Urteil nicht nur die bis zum 31.12.2009, sondern auch die seit dem 01.01.2010 geltende Regelung im neuen Finanzausgleichsgesetz für verfassungswidrig erklärt worden ist.

Die Landesregierung unter Ministerpräsident Böhmer (CDU) hat offensichtlich nicht nur das Urteil des Landesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2006 weitestgehend ignoriert, sondern auch im letzten Jahr notwendige Hausaufgaben bei der Neugestaltung des Finanzausgleichsgesetzes nicht erledigt.

Für DIE LINKE ist klar, dass Sachsen-Anhalt einen zukunftsfähigen und gerechten interkommunalen Finanzausgleich benötigt. Subsidiarität und Solidarität müssen dabei gleichwertig Berücksichtigung finden, die neuen Regelungen dürfen nicht in unzulässiger Weise die finanziellen Ebenen zwischen den kreisangehörigen Gemeinden und den Landkreisen verwischen.

Dazu gehört ebenso die tatsächlich aufgabenbezogene Finanzierung durch das Land. Auch in diesem Bereich sind die Hausaufgaben noch längst nicht erledigt. Die Gemeinden müssen verlässlich mit ihren Finanzen planen und gestalten können. Dazu sind konkrete Regelungen zu treffen, die den Gemeinden Berechenbarkeit garantieren. Hier steht die Landesregierung in der Pflicht.“

Magdeburg, 17. Februar 2010