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In Sachen Abwasser aus dem Umweltministerium nichts Neues

Zur Ankündigung der Landesregierung, eine Kostendämpfung bei Abwasser und Trinkwasser durch schlanke Strukturen erreichen zu wollen, bemerkt der Sprecher der Fraktion für Raumordnung und Landesentwicklung Dr. Uwe-Volkmar Köck

Zur Ankündigung der Landesregierung, eine Kostendämpfung bei Abwasser und Trinkwasser durch schlanke Strukturen erreichen zu wollen, bemerkt der Sprecher der Fraktion für Raumordnung und Landesentwicklung Dr. Uwe-Volkmar Köck:

„Schon seit Jahren arbeiten sich die UmweltministerInnen an der Kleinteiligkeit der Zweckverbandsstrukturen im Abwasserbereich ab. Die Einsparung von Personalkosten für Verbandsgeschäftsführer und leitendes Fachpersonal beliefen sich bei Frau Häußler auf 1 DM/ m³ Abwasser und Herrn Aikens verspricht 10 €/EW/Jahr.

Zwischen beiden liegen 10 Jahre, in denen sich die Zahl der Abwasserzweckverbände (AZV) bereits halbiert hat. Zumindest kritisch hinterfragt werden muss also das fusionsbedingte Sparpotenzial, denn bei nur noch ca. 55 mit eigenem Personal arbeitenden AZV (ohne Großstädte und AZV mit Geschäftsbesorgung) beschränkt sich der Fusionsbedarf weitgehend auf den Saale- und den Burgenlandkreis sowie einzelne Kandidaten in Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg.  

DIE LINKE fragt: Wo sind die Einsparungen aus den bisherigen Fusionen geblieben? Sie wurden aufgefressen von konstant bleibenden Zinszahlungen sowie laufenden Betriebskosten, die nicht im gleichen Maße sinken wie der Rückgang der Abwassermenge in Folge des Bevölkerungsrückganges. Wenn man einen Personalkostenanteil von 7,5 bis maximal 10 % am Jahresaufwand eines AZV unterstellt, muss die Frage erlaubt sein, wann der Minister mit der gleichen Energie seinen Finger auf den Kapitaldienst (bis zu 25 % Kostenanteil) oder die Betriebskosten (ca. 45 – 50 %) legt.

Gänzlich unbeeinflusst von jeglicher Fusion bleiben die Abschreibungen (Kostenanteil ca. 18 %). Hier verstecken sich auch die Altlasten von möglicherweise überdimensionierten Abwassersystemen.

Der angedrohte Liebesentzug – Fördermittel – verhallt, denn bereits heute muss bei der Beantragung von Fördermitteln in einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nachgewiesen werden, dass diese beim Personal kostenneutral sind.“

Magdeburg, 1. September 2010