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Henriette Quade zu TOP 8: Keine Förderung von politischen Initiativen ohne Bekenntnis zu Landesverfassung und Grundgesetz - keine Steuerfinanzierung von Demokratiefeinden und Extremisten

Anrede,

wir mussten uns ja in den vergangenen Plena immer wieder mit Anträgen der AfD-Fraktion befassen, in denen sie Demokratiearbeit und Einsatz gegen Rechtsextremismus angegriffen hat – von Rechtsextremen ist ja nun auch nichts anderes zu erwarten – und wie der Antrag im letzten Plenum, zielt auch der nun vorliegende Antrag wieder auf die CDU, in der Hoffnung, dass sie die Politik der AfD umsetzen. Und nach der Bemerkung von Frau Gorr in der Oktobersitzung des Landtages, dass sie ja immer eine Befürworten der Extremismusklausel gewesen sein, wäre es auch überraschend gewesen, wenn die AfD diese Vorlage nicht genutzt hätte.

Sie wärmen hier eine alte, längst geführte und entschiedene Debatte wieder auf, nämlich die Debatte um die Extremismusklausel. Eine solche hatte die damalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder im Jahr 2011 für die Förderung von Projekten aus dem Bundesprogramm Demokratie leben! eingeführt und damit einen Generalverdacht gegen alle ausgesprochen, die sich mit ihren Projekten für Demokratie, Menschenrechte und gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus einsetzen – als müssten gerade Diejenigen, die sich für Demokratie engagieren gezwungen werden, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzulegen; etwas das keiner anderen Gruppe Fördermittelempfänger abverlangt wird. Im Jahr 2012 erklärte das Verwaltungsgericht Dresden die Klausel für teilweise rechtswidrig, ein Schluss zu dem im Übrigen auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestages gekommen war, genauso ein Gutachten des renommierten Staats- und Verwaltungsrechtlers Prof. Ulrich Battis. 2014 wurde die Extremismusklausel endlich abgeschafft, unter den damaligen Bundesministern Manuela Schwesig und Thomas de Maizière. Es gibt wirklich keinen einzigen guten Grund, warum wir diese Debatte um die Demokratieförderung nun erneut führen sollten, schon gar nicht auf Grundlage eines Antrages derjenigen Fraktion, die von uns allen hier das größte Problem mit demokratischen Werten hat.

Die zentrale Kritik derer, die sich damals vehement gegen diese Klausel ausgesprochen haben, wie das von den Bundesministerien des Inneren und der Justiz getragene Bündnis für Demokratie und Toleranz, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus, der Generalsekretär des Zentralrats der Juden und viele Träger der Demokratiearbeit aus der gesamten Bundesrepublik, bleibt auch heute richtig: mit der Extremismusklausel wird eine Verdachtskultur gegen Engagierte betrieben, es wird ihnen unterstellt, potentielle Extremisten zu sein die man zu einem Bekenntnis nötigen müsse und das alles mit einem völlig vagen und unklaren Extremismusbegriff, der sich weitgehend an der Behördendefinition des Verfassungsschutzes festhält, der nun nachweislich Rechtsextremismus in der Vergangenheit immer wieder finanziert und befördert hat und sich selbst jeder Legitimation beraubt hat. Richtig wäre, die Förderung an nachprüfbaren und wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen auszurichten, in deren Entwicklung man die zivilgesellschaftlichen Träger dann auch einbindet, statt sie zu einer politischen Staatsnähe zu zwingen.

Meine Fraktion wird diesen Antrag ablehnen und meine Kollegen und Kolleginnen aus der Koalition, es wäre zu wünschen gewesen, sie hätten uns erspart, die schon längst erledigte Debatte hier in den Ausschüssen wieder führen zu müssen, nur weil die AfD den x-ten Antrag stellt, der den Einsatz für die Demokratie in Sachsen-Anhalt erschweren soll. Aber das würde ja politische statt machtarithmetische Entscheidungsgrundsätze erfordern.