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Henriette Quade zu TOP 8: Entwurf eines Gesetzes zur Polizeistrukturreform (Zweite Beratung)

Die entscheidende Frage mit Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf ist doch wohl die: Woran muss sich eine erfolgreiche, wirksame, effiziente, effektive aber auch nachhaltige Polizeistrukturreform messen lassen?

Denn es darf nicht einfach nur darum gehen, zum wiederholten Mal polizeiliche Strukturen zu verändern und die Teile eines voneinander abhängigen Gefüges einfach neu zu sortieren, auch nicht darum, Personal von „A nach B“ zu verschieben oder den Dienststellen neue Namen zu geben. Es darf auch nicht darum gehen, dass jeder ordentliche Innenminister eine Polizeistrukturreform gemacht haben muss, nein, Ziel, einer jeden und auch dieser Reform muss die spürbare Verbesserungen für die Polizeibeamt*innen im täglichen Dienst einerseits und andererseits die nach menschlichem Ermessen besten Voraussetzungen für Sicherheit und die Ahndung von Straftaten andererseits sein.

Daran wird sich der Erfolg der heute final zur Beschlussfassung stehenden und schon ab 1. Januar 2019 umzusetzenden Polizeistrukturreform messen lassen müssen und nicht an den warmen Worten die heute dafür gefunden werden. Denn ohne bereits vorhandene, notwendige Rahmenbedingungen ist sie von vornherein nicht umsetzbar und ihr angestrebter Erfolg läuft gen „Null“.

Und an dieser Stelle sind wir damit schon beim zentralen Problem der Polizei: dem Personalnotstand, der auch durch diese Reform l nicht gelöst wird.

Denn es reicht nicht aus, Personal örtlich und strukturell nur umzusortieren - wenn zu wenig Leute da sind, wird das durch eine Strukturreform nicht zu heilen sein. Dazu kommt, dass auch die baulichen und die materiell-technischen Ausstattungen auf dem neuesten Stand sein müssten, wenn man das fehlende Personal kompensieren will. In der Anhörung wurden dahingehenden sehr nachvollziehbar verschiedene durchaus massive Kritikpunkte genannt, die absolut ernst zu nehmen sind:

So hat die Landesregierung die Chance versäumt, mit der neuen Polizeistruktur ein echtes Liegenschaftskonzept für die Landespolizei aufzustellen und umzusetzen.

Die Polizeiinspektion Zentrale Dienste wird ihren Dienst zunächst an dem ebenfalls völlig zersplitterten Hauptsitz in Magdeburg aufnehmen müssen

liegen derzeit noch keine exakten Planungen für die Verteilung des Personals in der Polizeiverwaltung vor.

Die Umsetzung der neuen Polizeistruktur ist ohne die Anpassung der Informations- und Kommunikationstechnik undenkbar. Es fehlen hierfür materielle wie personelle Voraussetzungen. Unter den gegenwärtigen Bedingungen wird keine Möglichkeit gesehen, die Polizeistrukturreform technisch umzusetzen. Das ist mit der personellen und materiellen Ausstattung des TPA nicht zu realisieren.

Deshalb wurde vielfach die Umsetzung der Polizeistrukturreform ab dem 1. Januar 2019 als sehr schwer realisierbar eingeschätzt und für völlig verfrüht angesehen.

Es wurde die dringliche Bitte geäußert, den gesetzlichen Rahmen zwar in diesem Jahr zu beschließen, aber die Umsetzung der Polizeistrukturreform auf einen Zeitpunkt zu legen, zu dem auch die personellen und technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Nach unserem Eindruck ließen diese ja nicht von Abwehr sondern gerade vom Willen, diese Reform zu einem Erfolg werden zu lassen, geprägten Hinweise und Bedenken die Landesregierung weitgehend unbeeindruckt. Das halten wir für einen großen Fehler. Meine Fraktion wird sich deshalb in der Abstimmung enthalten - ich bin mir sicher, heute ist nicht das Ende der Debatte zur Polizeistrukturreform, sondern der Auftakt neuer Debatten um ihre Umsetzung. Die Landesregierung wäre gut beraten, die Hinweise aus der Anhörung und aus dem laufenden Betrieb endlich ernst zu nehmen!