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Henriette Quade zu TOP 25: Weiterführung des Programms zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Bleibeberechtigten

Meine Fraktion begrüßt diesen Antrag ausdrücklich und wird ihm ebenfalls zustimmen. Ich will die Gelegenheit nutzen, um denjenigen, die im Projekt „Jobbrücke und Jobchance“ in Sachsen-Anhalt tätig sind, womit das Bundesprogramm in Sachsen-Anhalt umgesetzt wird, sehr ehrlich und sehr herzlich zu danken. Die Arbeit, die dort geleistet wird, ist sehr wertvoll, dringend notwendig, unglaublich aufwendig und wird mit großem persönlichem Engagement weit über reguläre Arbeitszeiten und -umfänge hinaus geleistet. Ich glaube, es ist ein sehr gutes Signal, wenn heute nicht nur dieser Antrag die Zustimmung des gesamten Hauses findet, sondern von hier aus auch der Dank ausgesprochen wird.  
 
Der Arbeit der Menschen in dem Projekt „Jobbrücke und Jobchance“ ist es zu verdanken, dass Menschen, die als Flüchtlinge, Geduldete oder anderweitig Bleibeberechtigte hier in Sachsen-Anhalt leben, tatsächlich ei ne Anlaufstelle haben und konkrete Hilfe bekommen und dass einige von ihnen tatsächlich in ein Arbeitsverhältnis gelangen konnten.
 
Dabei gilt es für diese Menschen, enorm viele Hürden zu nehmen und Umwege zu gehen, die das deutsche Rechtssystem für sie aufstellt. Das Arbeitsverbot, die fehlende Möglichkeit der freien Wohnsitzwahl, die in weiten Teilen nicht vorgesehene Möglichkeit, Integrationskurse zu besuchen, weil Integration für diese Menschen von der Mehrheit der Politik nicht gewollt ist, oder auch den sogenannten nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt will ich als Stichworte nennen.  
 
Um es ganz deutlich zu sagen, in den Augen meiner Fraktion wäre es besser, statt Wege zu finden, um diese Hürden zu umgehen, diese Hürden aus dem Weg zu räumen. Das würde heißen, allen Menschen, die hier leben, die gleichen Rechte zuzusprechen, auch des gleichberechtigten Zugangs zum Arbeitsmarkt. Da das allerdings nur mit einer sehr grundsätzlichen Änderung der  bundesdeutschen Politik möglich wäre, ist das zunächst nicht zu erwarten. Solange es diese Hürden also gibt, so lange ist die Arbeit, die im Projekt „Jobbrücke und Jobchance“ geleistet wird, unverzichtbar. Es tatsächlich absolut unverständlich, dass das Bundesprogramm nicht fortgeführt werden soll. Ich finde es  sehr gut, dass hier im Haus offenkundig Einigkeit zu diesem Antrag herrscht.