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Henriette Quade zu TOP 25: Bundesratsinitiative zur erleichterten Herausgabe von Seniorinnen und Senioren an lokale Medien

Anrede, Mark Twain sagte „Das Geheimnis des Glücks ist es, statt der Geburtstage die Höhepunkte des Lebens zu zählen.“ Ich finde, es ist gut, das im Hinterkopf zu haben, wenn man sich über das hier von den Koalitionsfraktionen aufgemachte Problem Gedanken macht. Denn ja, auch wir kennen das, vielfach sind Geburtstagsgrüße in den lokalen Zeitungen für Seniorinnen und Senioren eine wichtige Aufmerksamkeit, ein Grund zur Freude und wenn sie ausbleiben kann das eben auch ein Grund zu Traurigkeit sein.

Die Koalitionsfraktionen sind sich sehr sicher: „Die Mehrzahl der Seniorinnen wünscht sich, dass ihre Alters- und Ehejubiläen öffentlich gewürdigt werden und zwar durch Erwähnung in den lokalen Medien.“ Ich finde das eine steile These die wohl in den Bereich der gefühlten Wahrheiten gehören dürfte.

Natürlich hat niemand etwas dagegen, wenn diejenigen die ihre Einwilligung zur Weitergabe ihrer Daten an z.B. Medien gegeben haben und sich eine solche Würdigung wünschen, diese auch in den lokalen Medien erfahren. Das passiert ja auch, das ist möglich und das steht auch nicht in Frage, das Bundesmeldegesetz hat lediglich definiert, was Alters- und Ehejubiläen im Sinne des Gesetzes sind.

Der Antrag will aber mehr. Denn mit der beabsichtigten Rückkehr zum alten §34 des Meldegesetzes Sachsen-Anhalt geht es eben nicht nur um Senior*innen, sondern es geht um die Erweiterung der Abfragemöglichkeiten für alle Einwohnerinnen, das gehört schon zur Wahrheit dazu und das sollte man auch so sagen, wenn man das denn will. Aus Sicht meiner Fraktion ist das problematisch, weil die Schutzmechanismen die eingebaut sind, nicht wirklich greifen. Denn ja, bei der Anmeldung in einer Gemeinde kann man einer solchen Weitergabe von Daten widersprechen, aber das muss am erstens wissen und zweitens, gerade wenn wir von Seniorinnen reden, darf die Frage erlaubt sein, wie oft man sich für gewöhnlich bei seiner Gemeinde anmeldet. Auch die Veröffentlichung der Widerspruchsmöglichkeit im lokalen Amtsblatt trägt einem effektiven Datenschutz nicht Rechnung. Hier wären strengere Regeln für Datenweitergabe angezeigt und nicht eine Lockerung der bestehenden Beschränkungen. Insofern sieht meine Fraktion nicht die Notwendigkeit einer solchen Bundesratsinitiative.

Und immer wieder fällt der Satz „Oft ist ein Geburtstagsgruß in der Zeitung die einzige Aufmerksamkeit, die Senior*innen noch bekommen.“

Meine Damen und Herren, ich werbe dafür, dass wir die Bitterkeit die in diesem Satz steckt ernst nehmen. Wenn ein Gruß in der Zeitung für Seniorinnen wirklich die einzige Aufmerksamkeit ist, die sie erfahren, dann muss Politik sich über andere Dinge, als über das Meldegesetz Gedanken machen:

Skandalös niedrige Renten, Ärztemangel, Pflegenotstand, es mangelt an Barrierefreiheit, die Frage wie bekomme ich einen Termin beim Facharzt und wie komme ich ohne Auto zu ihm, wo kann ich meine Brötchen kaufen, wie lässt sich Begegnung der Generationen organisieren wenn die arbeitstätige Familie pendeln muss oder ganz und gar der Arbeit hinterhergezogen ist, was tun gegen Vereinsamung und soziale Isolation? – das sind die drängenden Probleme von Seniorinnen und Senioren, nicht das Meldegesetz.