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Henriette Quade zu TOP 19: Mögliche Wende im Todesfall des Asylbewerbers Oury Jalloh bedarf juristischer und parlamentarischer Klärung

Warum ist es notwendig, heute erneut über den Tod Oury Jallohs und über die juristische und politische Aufarbeitung hier im Landtag zu reden? Was ist also neu? Das ist eine berechtigte Frage, denn schließlich ist das einzige was seitens des Justizministeriums zu der Berichtserstattung des Monitor-Teams und anderer, die Zugriff auf die Akten der Staatsanwaltschaft haben, zu hören war, war ja: „Es ist gar nichts neu“.

Neu, meine Damen und Herren, ist die Erkenntnis, dass die Staatsanwaltschaft, die 12 Jahre lang das Verfahren bearbeitet hat, die 12 Jahre lang die These vertreten hat, Oury Jalloh muss sich selbst angezündet haben, nach Auswertung der Gutachten zum neuen Brandversuch zu der Auffassung gekommen ist, dass es so eben doch nicht gewesen sein muss. Damit wird erstmals seitens der Justiz der von der Initiative Oury Jalloh vehement erhobene und polizeilich rechtswidrig kriminalisierte Verdacht ‚„Oury Jalloh- das war Mord!“ dadurch bestätigt, dass eine Staatsanwaltschaft entscheidet: dem muss nachgegangen werden, es ist ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Polizeibeamte zu führen.

Das heißt nicht weniger, als dass Staatsanwalt Bittmann festgestellt hat, dass er 12 Jahre lang mit einer falschen Hauptermittlungsthese gearbeitet hat, nach der sämtliche Untersuchungen und Ermittlungen ausgerichtet waren. Wäre das neu für die Staatsanwaltschaft Halle und den Generalstaatsanwalt, hieße das, sie hätten die Akten nicht gelesen. Darum geht es ja auch überhaupt nicht. Neu ist dieser Sachverhalt aber für die Öffentlichkeit und in den Details auch für die Abgeordneten, zumindest für die meiner Fraktion, die sich im Rechtsausschuss in der letzten Sitzung sehr intensiv mit dem aktuellen Stand befasst haben.

Denn das, was Monitor unter Berufung auf die Akten, die sie sich ja nicht ansehen wollten, berichtet, haben wir trotz der intensiven Befassung und Befragung des Generalstaatsanwaltes und der Staatsanwaltschaft Halle so nicht gehört. Wir haben im Ausschuss gehört, dass die Experten ausgeschlossen hätten, dass größere Mengen von Brandbeschleuniger verwendet wurden. Monitor berichtet: „Die Experten hatten in ihren Stellungnahmen ausgeführt, dass sich der Zustand der Zelle und des Leichnams Jallohs nach dem Brand nicht ohne Einsatz geringer Mengen von Brandbeschleuniger wie etwa Leichtbenzin erklären lasse. Auch sonst deute vieles darauf hin, dass der Brand von dritter Hand gelegt worden sei.“

Das, meine Damen und Herren, ist ein wesentlicher Unterschied. Wie erklären Sie uns das, Frau Ministerin? Die Argumentation im Rechtsausschuss war, dass nur, wenn hundertprozentig ausgeschlossen werden könnte, dass sich Oury Jalloh selbst angezündet hat, weitere Ermittlungen und Untersuchungen Sinn machen würden und auch nur dann möglich und notwendig wären.

Meine Damen und Herren, wenn man sich mit den Einschätzungen von Wissenschaftlern in so einem Fall beschäftigt, scheint das eine Hürde zu sein, die so hoch ist, dass sie gar nicht genommen werden kann. Und sie wurde juristisch von der Staatsanwaltschaft Dessau anders bewertet: Deshalb hat sie einen Einleitungsvermerk zu einem Ermittlungsverfahren verfasst. Monitor berichtetet dazu unter Berufung auf die Akten: „Er hält es demnach für wahrscheinlich, dass Oury Jalloh bereits vor Ausbruch des Feuers mindestens handlungsunfähig oder sogar schon tot war und mit Brandbeschleuniger besprüht und angezündet worden sei. Oberstaatsanwalt Bittmann benennt in dem Brief sogar konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizeibeamten.“

Das steht in deutlichem Widerspruch zu dem was wir im Rechtsausschuss gehört haben: Dort wurde erklärt, dass die Gutachter eindeutig davon ausgehen, dass Oury Jalloh gelebt haben muss als das Feuer ausbrach. Wie erklären Sie diesen Widerspruch Frau Ministerin? Der Generalstaatsanwalt hat gesagt, die Ermittlungen, die der Dessauer Staatsanwalt führen wollte, richten sich gegen Unbekannte Dritte, später hat er dann gesagt, dass zwar mehrere Personen benannt sind, aber das auch nur, um den Anforderungen der Registratur gerecht zu werden, und dass die Nennung dieser Namen ohne jegliche Aussagekraft über deren Tatverdächtigkeit sei. Das würde bedeuten, dass man in Sachsen-Anhalt von einer Staatsanwaltschaft als Verdächtiger geführt wird, ohne verdächtig zu sein. Ist das so Frau Ministerin?

Das wäre absurd und das müssen wir uns anschauen und zwar nicht vermittelt durch eine Darstellung, sondern durch die Primärquelle. Schließlich sind es die zeitlichen Abläufe, die erneut Fragen aufwerfen und die nach der Geschichte dieses Falles eben auch mindestens hellhörig machen. Denn der Generalstaatsanwalt hat viel Zeit darauf verwendet, zu erklären, dass es doch sehr schwierig gewesen wäre, ein Ermittlungsverfahren in Dessau mit operativen Ermittlungen zu führen, denn das hätte ja bedeutet, dass Dessauer Polizisten gegen Dessauer Polizisten ermitteln müssten. Das ist eine sehr, sehr einleuchtende Argumentation, sie ist auch nicht neu, im Gegenteil sie wurde von Prozessbeobachtern, Journalisten und der Initiative Oury Jalloh seit 2005 geführt, aber von Politik und Justiz stets empört zurückgewiesen, als Misstrauensvotum gegen die Dessauer Staatsanwälte, die Polizei und die Justiz im allgemeinen.

Aber in dem Moment, in dem der Staatsanwalt, der 12 Jahre lang von Selbstanzündung ausgegangen ist, diese These für weniger wahrscheinlich hält als den Tod durch Fremdeinwirkung, in diesem Moment wird anders als von Dessau beantragt, keine personelle Unterstützung zur Führung der Ermittlungen nach Dessau geschickt, sondern das Verfahren aus Dessau nach Halle verlagert, wo dieselben Gutachten und Akten geprüft werden, dies aber dort zu einem entgegengesetzten Ergebnis führt. Das eine wirklich erstaunliche Wendung und es ist eine, die nicht nachvollziehbar ist.

All das muss erneut im Rechtsausschuss beleuchtet werden, dazu ist es zwingend notwendig, sich die Akten anzuschauen und dazu ist es ebenso notwendig, den Staatsanwalt zu hören, der das Verfahren in Dessau geleitet hat. Um nicht mehr und nicht weniger geht es mit unserem Antrag. Nicht um die Entscheidung eines Gerichtes, die wir mittels Antrag revidieren wollen, nicht um die richterliche Unabhängigkeit, in die wir eingreifen wollen- in dem Fall reden wir nicht mal über Eingriffe in das Handeln der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft, sondern lediglich über wahrheitsgemäße umfassende Information.

Zu sagen, was wir nachvollziehbar finden und was nicht, zu sagen, dass etwas Misstrauen weckt, das ist nicht der Skandal als den Sie es darstellen wollen. Wenn etwas ein Skandal ist, dann die Tatsache dass uns offenbar nur Teile der Wahrheit präsentiert wurden. Wenn etwas ein Skandal ist, dann ist es das dröhnende Schweigen der Justizministerin zu diesen Widersprüchen. Und so wie der Innenminister sich die Freiheit nimmt ab und an härtere Strafen für diese oder jene zu fordern, sage ich ganz deutlich für meine Fraktion: Solange die Justiz den Verdacht ‚Oury Jalloh, das war Mord’ nicht ausräumen kann, ist es ihre Aufgabe, ihm nachzugehen. Wer das verneint, der muss sich nach seiner Motivation fragen lassen und der muss sich fragen lassen, was er damit eigentlich bezweckt, wenn nicht Aufklärung zu verhindern oder zumindest in Kauf zu nehmen, diesen Eindruck zu vermitteln.

Und wer sagt, das sei in unserer Rechtsordnung nicht möglich, der muss doch erst Recht dafür sein, dass der Fall Oury Jalloh und die Geschichte seiner verhinderten Aufklärung von einer unabhängigen internationalen Kommission untersucht werden.

Mittlerweile habe ich die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss gehört, deswegen will ich auch dazu etwas sagen. Meine Fraktion ist die letzte, die sich einem solchen Vorhaben verschließt, denn ganz klar: Politik in Sachsen-Anhalt kann sich nicht wegducken und so tun, als hätten der Tod Oury Jallohs und die faktische Weigerung von Polizisten, diesen aufzuklären, nichts mit ihr zu tun und als gäbe es nicht die Notwendigkeit politischer Konsequenzen. Insofern können wir gerne über einen Untersuchungsausschuss reden, aber wir können den zweiten oder dritten Schritt nicht vor dem ersten machen. Wir könnten mit Stand heute relativ gut einen Untersuchungsauftrag für den Bereich Polizei beschreiben. Wir sind aber im Moment nicht in der Lage zu beurteilen, wie weit der Untersuchungsauftrag in Richtung Justiz gehen müsste, und wir können das nicht, eben weil wir die Akten nicht haben.

Wir können damit nicht seriös und umfassend einschätzen, womit wir es bei den jetzt aktuell zu Tage getretenen Widersprüchen in den Darstellungen zu tun haben - ob es sich um unterschiedliche Interpretationen und Rechtsauffassungen, oder aber unzulässige Weglassung, Umdeutung oder sogar Lüge handelt. Insofern müsste die Ministerin die erste sein, die ein Interesse haben müsste, das aufzulösen. (Und weil ich noch den Vorwurf der Effekthascherei im Ohr habe: Innerhalb einer Woche von „Wir sind umfassend informiert und brauchen keine Akten“ zu „Wir wollen einen Untersuchungsausschuss“ zu kommen, auch das ist eine bemerkenswerte Wendung. )

Ja, politische und juristische Aufarbeitung ist notwendig. Nein, diese Forderung ist kein unzulässiger Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz. Es ist für meine Fraktion nicht hinnehmbar, dass trotz der vielen Widersprüchlichkeiten, trotz der offenbar eben doch mehrheitlichen Gutachterauffassungen, die für Tod durch Fremdeinwirkung sprechen, trotz der Zweifel am zentralen Beweisstück Feuerzeug, einem Mordverdacht, der sich noch dazu gegen Polizisten richtet, nicht nachgegangen werden soll. Denn diese Widersprüchen sind es, und nicht die böse Absicht unsererseits, die dazu führen, dass der Aufklärungswille seitens der Justiz in Sachsen-Anhalt nicht ausreichend erkennbar ist.

Wenn Aufklärung in Sachsen-Anhalt nicht möglich ist, dann muss sie außerhalb Sachsen-Anhalts passieren, beispielsweise mit Hilfe eines Sonderermittlers, beispielsweiser mit Hilfe einer Untersuchungskommission. So beschämend es ist, das festzustellen, so notwendig ist es auch. Und wer jetzt sagt- es geht nicht, dass aus den Akten die wir uns vertraulich ansehen wollen von Journalisten öffentlich berichtet wird, dem sage ich folgendes: ohne die Berichterstattung von Journalisten wüssten wir nichts von eklatanten Widersprüchen zwischen den Akten und den Aussagen im Ausschuss. Ohne das jahrelange Engagement der Initiative Oury Jalloh, hätte es keine neuen Gutachten gegeben, die zu den aktuellen Erkenntnissen führten.

Und ja, auch das ist ein Skandal. Ein weiterer, Frau Ministerin, zu dem sie endlich etwas sagen müssen.