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Henriette Quade zu TOP 18: Sportschützen fördern - für ein bürgernahes Waffenrecht

Anrede,

In den Augen meiner Fraktion kann Bürgernähe beim Thema Waffenrecht nur bedeuten möglichst großer Schutz der Bevölkerung vor Waffen. Das Waffenrecht, das am nächsten an den Interessen der Bevölkerung in diesem Sinne wäre, wäre demnach eines, das möglichst viel dafür tut, Waffen im privaten Besitz zu unterbinden. Mit dem vorliegenden Antrag soll zwar nicht unmittelbar ermöglicht werden, den Besitz im quantitativen Sinne zu steigern, aber das Waffenrecht soll flexibilisiert werden. In den Augen meiner Fraktion ist das ein explizit falscher Ansatz, denn wir brauchen nicht mehr Flexibilisierung im Waffenrecht, sondern mehr Regulierung. Mal ganz abgesehen davon, dass die Möglichkeit mehr als drei Langwaffen zu er-werben um damit zu trainieren schon heute gegeben ist.

Und ja, ich finde Sportschützen sollen Sportschützen seien können, sie sollen trainieren können und sie sollen gute und sichere Trainingsbedingungen haben. Aber wer sagt ‚es geht ausschließlich um den Sport und von Sportschützen und deren Waffen geht prinzipiell keine Gefahr aus’, der irrt und blendet entscheidende Punkte aus: Der Attentäter am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt 2001 benutzte eine Selbstladepistole und ein Repetiergewehr Beides sind halbautomatische Waffen, die er als Sportschütze erworben hatte. Obwohl seine Eintragungen in der Waffenbesitzkarte nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen, kam er in den Besitz der Waffen.

2009 ereignete sich der Amoklauf von Winnenden, bei dem 16 Menschen starben und 11 schwer verletzt wurden mit den nicht sachgemäß gelagerten Waffen eines Sportschützen. Allein diese Beispiele, und es gibt unzählige weitere, zeigen: Waffen im Privatbesitz, auch legale, sind tendenziell gefährlich. Dass jemand Sportschütze ist ist eben leider keine Garantie dafür, dass die Waffen nur zum Sport verwendet werden und die Regelungen im Waffenrecht sind nicht etwa zu wenig flexibel, sie sind zu lax und ihre Einhaltung wird ungenügend kontrolliert.

Was wir brauchen ist eine strikte Begrenzung des Waffenbesitzes, es ist notwendig das Waffenrecht ganz grundsätzlich anzugehen und dabei wird auch drüber zu reden sein, ob tatsächlich alle Waffen die heute zulassungsfähig sind, zulassungsfähig bleiben müssen.

Halbautomatische Schusswaffen, die vollautomatischen Kriegswaffen nachgebaut sind, haben keinen „sportlichen Mehrwert“. Ebenso verhält es sich mit großkalibrigen Waffen im Sportschießen. Die Polizeigewerkschaften fordern seit langer Zeit eine Beschränkung auf kleine Kaliber, wir finden, das ist ein Weg der eingeschlagen werden sollte.

Aber unabhängig davon was zugelassen wird und was nicht: Sportschützen, die dem Schießsport nachgehen wollen, sollen das tun können. Es gibt in meinen Augen aber keinen guten Grund dafür, dass sie ihre Waffen mit nach Hause nehmen. Das wäre eine in unseren Augen notwendige Änderung im Waffenrecht.

Insofern führt der Weg der hier im Antrag aufgemacht wird, in eine grundsätzlich falsche Richtung. Meine Fraktion lehnt ihn ab.