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Henriette Quade zu TOP 18: Abschiebestopp in Ebola-Gebiete

Legt man unseren Antrag und den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen nebeneinander wird schnell deutlich, dass wir offenbar keinen Dissens in der Frage haben, ob Abschiebungen in Länder, die von der Ebola-Epidemie betroffen sind, zurzeit stattfinden sollen. Offenbar sind wir uns einig, dass dies nicht passieren soll, lediglich über die Frage, wie wir das gemeinsam sicherstellen wollen, gehen unsere Meinungen auseinander.
Dass wir uns einig zu sein scheinen, dass Abschiebungen in Länder, die von der Epidemie betroffen sind, nicht stattfinden sollen, finde ich gut und angesichts der Versorgungssituation und der medizinischen Notlagen in diesen Ländern ist das auch schlichtweg die einzige humanitäre Antwort.

Ich werde deshalb meine Redezeit nicht ausschöpfen und nicht noch einmal näher auf die Situation in den afrikanischen Ländern, insbesondere in Liberia, Sierra-Leone, Nigeria, Guinea oder dem Senegal eingehen. Ich will nur auf den Dissens zwischen uns zu sprechen kommen.

Die Landesregierung argumentiert in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Herbst, sie sehe keine Notwendigkeit für einen generellen Abschiebestopp in diese Gebiete, da nur wenige Fälle in Sachsen-Anhalt zu erwarten seien und deswegen die Einzelfallprüfung effizienter wäre.

Dieser Argumentation folgt nun auch der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Und ich muss deutlich sagen: Mir erschließt sich das nicht. Denn wenn Sie sagen würden, die Einzelfallprüfung würde angesichts der wenigen Fälle ausreichen, würde ich das zwar immer noch anders sehen, könnte das aber logisch nachvollziehen. Effizienter im Sinne des Verwaltungsaufwandes und mit Blick auf das Ziel, dass keine Abschiebungen dorthin stattfinden, dürfte doch wohl die einmalig zu treffende Entscheidung für einen generellen Abschiebestopp in die genannten Länder sein.

Wir beantragen genau einen solchen Abschiebestopp für zunächst 6 Monate, denn auch wenn die Situation in den letzten Tagen ein wenig hoffnungsvoller scheint, ist es uns wichtig, diese grundsätzliche Entscheidung zu treffen. Auch wenn die Ausweitung der Ebola-Epidemie nach den Maßstäben der WHO in zumindest einigen Gebieten eingedämmt scheint und auch wenn zu hoffen ist, dass sich dies in den nächsten Wochen erhärtet und die Ausbreitung der Epidemie gestoppt werden kann, scheint uns eine mögliche Abschiebung von Personen in diese Gebiete in den nächsten 6 Monaten unbedingt zu verhindern.

Denn auch wenn es diese hoffnungsvollen Nachrichten gibt, ist erstens absolut noch keine Zeit zur Entwarnung. Und zweitens ist auch klar, dass auch wenn es Zeit zur Entwarnung sein sollte, wären damit keineswegs die mit Ebola verbundenen und durch die schreckliche Epidemie verstärkten Probleme beseitigt. Die Betroffenen Länder sind allesamt überfordert, was die medizinische und humanitäre Versorgung angeht. In Liberia etwa, kam vor Ausbruch von Ebola auf 100000 Einwohner ein Arzt.  

Dieses Verhältnis hat sich durch Ansteckungen des medizinischen Personals und Angst vor Ansteckungen nun noch weiter verschlechtert.  Der überwiegende Teil der Menschen die in den betroffenen Ländern leben, bleibt auf sich selbst bzw. traditionelle Familiennetzwerke angewiesen. Das führt dazu, dass auch Krankheitsausprägungen, die eigentlich als minderschwer zu beurteilen wären, ganze Familien bedrohen und töten können. Dazu kommen die sogenannten Sekundäreffekte des Ebola Ausbruchs: Menschen mit anderen Krankheiten, chronisch oder akut, können wegen Überlastung der medizinischen Versorgungsstrukturen oft keine Behandlung mehr erhalten. Krankenhäuser gelten wegen der Ansteckungsgefahr als hochgefährlich. Bereits einfache und an sich gut behandelbare Krankheiten können so eben auch lebensgefährlich werden.
Tausenden Menschen ist die Lebensgrundlage verloren gegangen, weil sie ihre Felder nicht bestellen können, weil sie nicht zu ihren Geschäftspartnern fahren können-wobei man eben wissen muss, dass die Arbeitswelt dieser Länder zu einem großen Teil von informellem Geschäften und großer Mobilität geprägt ist. Die allgemeine Versorgungslage hat sich enorm verschlechtert. Die Preise für Grundnahrungsmittel sind stark gestiegen, für viele ins unerschwingliche. Auch ökonomisch ist die Lage in den Ländern Westafrikas mehr als prekär. Aus der Krise der Gesundheitsversorgung droht eine Nahrungsmittelkrise zu werden, aus der ökonomischen Krise, eine soziale.

Deshalb ist es aus Sicht meiner Fraktion absolut notwendig, einen Abschiebstopp auch über die absolute Akutsituation der Ebolakrise hinaus auszusprechen.
Wir finden, es ist notwendig, den potentiell von Abschiebungen betroffenen Menschen die Sicherheit zu geben, dass ihnen keine Ausweisung droht. Das wäre mit einem generellen Abschiebstopp im Rahmen der Möglichkeiten, die der Innenminister als Chef der obersten Landesbehörde hat, in unseren Augen der richtige und auch der eindeutigste Weg, genau diese Sicherheit zu schaffen.

Mit der im Alternativantrag vorgesehenen Formulierung bleibt nicht nur das Ergebnis der Einzelfallprüfung offen, es bleibt auch offen, was eigentlich die angemessene Reaktion sein soll und ob nicht, wenn sich die Lage in Bezug auf die Verbreitung von Ebola, das Ministerium dann doch zu der Auffassung kommt, dass einer Abschiebung nichts im Wege steht. Angesichts der eben von mir beschriebenen Folge- und Sekundärwirkungen von Ebola wäre das nach Auffassung meiner Fraktion verheerend.   

Die Argumentation der Landesregierung in Beantwortung der Kleinen Anfrage zielt ja auch auf die anzunehmenden geringen Fallzahlen ab und kommt zu dem Schluss, dass ein Abschiebestopp deswegen nicht notwendig sei. Die Argumentation kann man nun ja auch trefflich umdrehen. Wenn es sowieso nur ganz wenige Menschen betreffen würde sage ich: gerade dann sind ja wohl keine nicht beherrschbaren Folgen für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung hier in Sachsen-Anhalt zu erwarten und genau das spricht aus unserer Sicht gerade für den generellen Abschiebestopp.

Beharren auf Einzelfallprüfung und der Verzicht auf eine eindeutige Festlegung des Landtages macht nur dann Sinn, wenn man es als prioritär betrachtet, unbedingt dafür zu sorgen, dass wirklich niemand auch nur einen einzigen Tag länger als in Bezug auf die Aktie Ebolaepidemie unbedingt notwendig hier bleiben kann. Auch wenn es nur eine einzige Person betreffen sollte.

Diese Priorität teilt meine Fraktion deutlich nicht. Das hat mit Effizienz im Sinne der Betroffenen nichts zu tun. Es bleibt mir daher nur zu wiederholen: Uns erschließt es ich nicht, warum wir dieses Instrument des Abschiebestopps nicht nutzen sollten und damit zur Sicherheit der potentiell Betroffenen beitragen, der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen ist für uns keine Alternative.