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Henriette Quade zu TOP 16: Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren

Unser Antrag ist vergleichsweise lang und detailliert und manchmal ist es so, dass man gerade weil der Antrag länger ist, die Einbringung etwas kürzer halten kann. Das will ich heute tun, denn im Wesentlichen geht es um einen Punkt.

Das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren hat eine lange Geschichte. Am 1. März 2016 trat das in der letzten Legislatur novellierte Gesetz in Kraft. Die Neuregelungen waren Ergebnis einer Evaluation die den Innenausschuss vergleichsweise intensiv beschäftigt hat. Das hat vor allem damit zu tun, dass es eben ein hochemotionales, manchmal auch emotionalisiertes Thema ist. Einerseits gibt es die Hundebesitzer, die sich pauschal diffamiert sehen, die ja durchaus individuell nachvollziehbar versichern dass es natürlich gefährliche Hunde gibt, aber ihrer das auf keinen Fall ist, oder die darauf hinweisen, dass ihr Hund zwar als gefährlich gilt, obwohl er nie auffällig geworden ist, der Hund der Nachbarin aber viel gefährlicher ist obwohl er - und jetzt kommt das Wort auf das sich der Konflikt am Ende reduzieren lässt - nicht auf der Rasseliste steht.

Auf der anderen Seite werden diejenigen ins Feld geführt, die Opfer aggressiver Hunde bzw. nicht adäquater Hundehaltung geworden sind, die gebissen worden sind, deren Kinder verletzt oder sogar getötet wurden und die mit den Folgen zu kämpfen haben. Die Emotionalität aller Betroffenen ist nachvollziehbar, umso wichtiger ist daher die Frage, wie Politik damit umgeht. Und wir alle kennen die Bürgerinnen und Bürger, die sich sicher sind, die einzige Wahrheit zu kennen und entweder nicht nachvollziehen können, warum ihr Hund der nie auffällig geworden ist nicht in die Zucht gehen darf, oder aber die nicht nachvollziehen können, warum es eine bestimmte Hunderasse überhaupt noch geben darf.

Es ist die Aufgabe der Politik, hier Rationalität einzubringen, es ist Aufgabe von Politik gefühlte Wahrheiten zu ergründen und Ihnen Wissenschaft gegenüber zu stellen. Der erste Schritt wäre deshalb einzugestehen, dass es hundertprozentige Sicherheit nicht geben kann- auch nicht vor Hundebissen.

Mit der Novellierung sind Schritte in die richtige Richtung gegangen worden. Seit 1. März 2016 haben die Behörden in Sachsen-Anhalt durch das neue Hundegesetz mehr Ermessensspielraum. Seit dem kann berücksichtigt werden, warum ein Hund zugebissen hat, um zu entscheiden, ob bzw. welcher Hund einen Wesenstest ableisten muss bzw. welcher Besitzer für einen als gefährlich eingestuften Hund eine Sachkundeprüfung ablegen muss. Das ist begrüßenswert. Aber: im Kernpunkt, der sogenannten Rasseliste, bleibt die Kritik bestehen. Denn obwohl die meisten Expertinnen und Experten in der Anhörung sich gegen eine solche Rasseliste ausgesprochen haben, weil es eben keinen wissenschaftlichen Beleg dafür gibt, dass bestimmte Hunderassen immer gefährlich sind, während es andere immer nicht sind, besteht ein pauschales Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot für die vom Gesetz als gefährlich eingestuften Hunderassen. Aggressives Verhalten von Hunden wird maßgeblich durch Haltung und Umgang bestimmt, das Problem mit Problemhunden steht am anderen Ende der Leine!

Deswegen findet meine Fraktion: es ist notwendig und angebracht nach nunmehr einjähriger Erprobungszeit zu schauen, greifen die Regelungen? Gibt es weniger Beißvorfälle? Was erweist sich als tauglich, was dagegen nicht? Und ja- wir sagen auch ganz klar: Wir halten vom Prinzip Rasseliste nichts. Sie muss erneut kritisch in den Fokus genommen werden, die Nachteile die für die Tierhalter damit verbunden sind und der Nutzen, das Mehr an Sicherheit, den sie tatsächlich bringt, abgewogen werden. Genau das beantragen wir, weil wir davon ausgehen dass so kontrovers man das Thema diskutieren kann, diejenigen die das Gesetz verabschiedet haben, es nicht in der Absicht taten, eine ins Leere laufende Regelung zu treffen, deswegen wollen wir dass es eine erneute Anhörung gibt, dass die Erfahrungen ausgewertet werden und dass auch geschaut wird, haben andere Bundesländer mit anderen Regelungen bessere Erfahrungen gemacht?

Das tut nicht weh und ist zunächst auch mal ein Prüfauftrag, ich habe vernommen dass unser Antrag heute hier abgelehnt werden soll weil man im Koalitionsvertrag geregelt hat, an das Thema nicht ranzugehen. Nun verstehe ich, dass das ein Thema ist bei dem man viel falsch machen kann und ich würde sogar zugestehen, dass es durchaus dringendere Themen gibt und ich verstehe auch dass die Koalition sich nicht auch noch ein Tauziehen um die Hunde liefern will. Aber nichts zu machen weil es schwierig ist, ist nie nie gute Lösung und wird auch den Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht.