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Henriette Quade zu TOP 16: Ergänzende Aufnahme von syrischen Flüchtlingen durch ihre in Sachsen-Anhalt lebenden Verwandten

Die Welt schaut auf Syrien. Die Möglichkeit eines militärischen Angriffs auf Syrien ist greifbar nahe. Auch wenn ein Militärschlag im Moment etwas infrage gestellt scheint und unabhängig davon, ob, wann und wie er erfolgen wird - oder hoffentlich nicht -, in Syrien herrscht Krieg. Nach Angaben der Vereinten Nationen vom Juni dieses Jahres hat der seit Monaten tobende Bürgerkrieg in Syrien bereits mehr als 93 000 Menschen das Leben gekostet. Die tatsächliche Zahl liegt vermutlich noch weitaus höher.

Nach Angaben des UN-Flüchtlingskommissars sind in Syrien insgesamt über sechs Millionen Menschen gezwungen worden, ihr Zuhause zu verlassen. Nicht wenige von ihnen lebten bereits in Syrien als Flüchtlinge, beispielsweise aus dem Irak. Die meisten Menschen - 4,25 Millionen - sind innerhalb Syriens auf der Flucht und werden damit nach wie vor weiterhin von Gewalt, von kriegerischen Auseinandersetzungen, von Bürgerkrieg und von Tod bedroht. Zirka zwei Millionen Menschen, etwa die Hälfte davon Kinder, sind aus Syrien geflohen und vertrieben worden und vom UNHCR als Flüchtlinge registriert. 97 % dieser zwei Millionen sind laut UNHCR in den unmittelbaren Nachbar- und Anrainerstaaten Syriens aufgenommen worden, was für diese Staaten - wir reden hier von Ägypten, dessen Zukunft mehr als ungewiss ist, wir reden von Jordanien, wir reden von dem Irak, wir reden vom Libanon, wir reden von der Türkei - eine unglaubliche Last in wirtschaftlicher, logistischer und auch gesellschaftlicher Hinsicht mit sich bringt.

Der UN-Flüchtlingskommissar Antonio Gutteres - ich bin sicher, Sie alle haben seine Worte als ebenso dringlich empfunden wie ich - sagte: „Syrien ist zur großen Tragödie dieses Jahrhunderts geworden, eine beschämende humanitäre Katastrophe, deren Leid und Vertreibung in der jüngeren Geschichte unerreicht ist.“ Und weiter: „Der einzige Trost ist die Menschlichkeit, die die benachbarten Länder durch die Aufnahme der Menschen zeigen und damit das Leben so vieler Flüchtlinge retten.“

Sollte es zu einem Militärschlag gegen Syrien kommen, wozu DIE LINKE klar Nein sagt, werden sich all diese Zahlen, die der Getöteten, die der Geflüchteten, die der Verwundeten, die der Traumatisierten, noch einmal massiv erhöhen. Die wenigsten Menschen schaffen es, die Krisenregion zu verlassen, und schaffen den Weg nach Europa.

Wie geht nun Europa, wie geht die Bundesrepublik mit dieser Situation um, und vor welchem Hintergrund debattieren wir unseren heutigen Antrag? Nach wie vor setzt Europa im Wesentlichen auf Abschottung. Die Einreise auf legalem Weg ist nur für wenige Menschen möglich. Das einzig verbliebene Schlupfloch für Flüchtlinge aus Syrien oder aus den Anrainerstaaten ist das Mittelmeer oder der Weg über Italien und Griechenland. Wie gefährlich dieser Weg ist, zeigt der Blick auf aktuelle Berichterstattungen. Es vergeht keine Woche, in der nicht von dramatischen Bootsunglücken berichtet wird, bei denen Menschen auf grausame Art sterben. Immer wieder versuchen aber Menschen, diesen Weg zu gehen. 3 000 syrische Bootsflüchtlinge haben die italienischen Behörden bis Ende August registriert. Allein am letzten Wochenende sind 700 Menschen nach Angaben der italienischen Küstenwache per Boot in Italien angelangt. Das zeigt: Trotz der enormen Gefahr ist die Flucht per Boot über das Mittelmeer für diese Menschen der einzige Weg und oftmals die letzte Hoffnung. Es macht auch deutlich: Wenn die europäischen Staaten nicht endlich legale und nicht mit bürokratischen Hürden verbundene Einreisewege in die EU schaffen, nehmen sie das Leid und das Sterben dieser Menschen auf dem Mittelmeer in Kauf. Wenn die europäischen Staaten Griechenland und Italien mit den ankommenden Flüchtlingen allein lassen, nehmen sie in Kauf, dass diese in Armut, in Elend und in realer Gefahr für Leib und Leben leben müssen. Griechenland verfügt über kein funktionierendes Asylsystem und hat weder die wirtschaftliche noch die logistische Infrastruktur, um dieser Herausforderung gerecht zu werden und die Sicherheit der Menschen zu garantieren. Immer wieder erreichen uns Berichte von brutalen Übergriffen auf Asylsuchende in Griechenland.

Mittlerweile haben auch mehrere Gerichte in Sachsen-Anhalt festgestellt, dass eine Abschiebung, die sogenannte Dublin-2-Abschiebung, nach Griechenland zwar möglich, aber nicht in jedem Fall notwendig und auch nur dann gesetzlich ist, wenn Sicherheit und lebenswerte Lebensbedingungen für diese Menschen garantiert werden können. Die Gerichte haben mittlerweile mehrfach festgestellt, dass das bei Griechenland nicht der Fall ist. Diese Länder also innerhalb der EU als Auffangbecken für die Flüchtlinge nicht nur aus Syrien zu betrachten ist schlichtweg verantwortungslos.

Es ist die humanitäre und die politische Verpflichtung der EU, der Bundesrepublik und auch der einzelnen Länder, endlich einzugreifen und Hilfe zu leisten. Nach langem Drängen verschiedener internationaler Hilfsorganisationen wie Pro Asyl, aber auch christlicher Organisationen, beispielsweise der Caritas, hat sich die Bundesregierung im März dafür entschieden, 5 000 Geflüchtete aus Syrien aufzunehmen. 150 davon sollen in Sachsen-Anhalt untergebracht werden. Gestern landeten die ersten Flüchtlinge am Flughafen Hannover. Dieses Programm war ein wichtiger Schritt und es war ein überfälliger Schritt. Aber es ist ein bei weitem zu kleiner Schritt.

Um es ganz deutlich zu sagen: Die Zahl von 5 000 steht in keinem Verhältnis zur Wirtschaftskraft, zur Infrastruktur und zum Reichtum Deutschlands gegenüber den Staaten, die die Hauptlast von Flucht und Vertreibung tragen müssen. Sie steht erst recht in keinem Verhältnis zu dem Leid und Elend, das diese Menschen erfahren. Allein die Tatsache, dass es laut UNHCR täglich 5 000 Menschen sind, die gezwungen sind, Syrien zu verlassen, zeigt die Begrenztheit der Wirkungskraft dieses Aufnahmeprogramms.

Hinzu kommen erhebliche Zugangsbeschränkungen. Beispielsweise ist es für die Aufnahme über das Programm des Bundes Voraussetzung, bereits am 31. März beim UNHCR im Libanon als Flüchtling registriert worden zu sein. Es hält sich aber nur ein Teil der Menschen im Libanon auf bzw. hat Zugang zu den zu erreichenden Stellen. Insofern greift das Bundesprogramm für eine sehr große Gruppe von Menschen überhaupt nicht. Hier wäre dringend Hilfe durch Aufnahmeprogramme der Bundesländer zu leisten, die diese Hürden nicht errichten. In der letzten Sitzung des Deutschen Bundestages vor der Sommerpause beschloss dieser einstimmig, dass die Länder ergänzend zu diesem Aufnahmeprogramm die zusätzliche Aufnahme syrischer Flüchtlinge in den Ländern regeln können. Diesem Beschluss sind mittlerweile einige Bundesländer gefolgt, und auch die CDU-Innenminister haben sich mittlerweile geeinigt, solche Aufnahmeprogramme aufzulegen bzw. die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

Das ist ein wichtiger Schritt, und ich begrüße ihn ausdrücklich. Freilich sind aber auch hierbei - so ist es zumindest der Pressemitteilung zu entnehmen - erhebliche Hürden und Zugangsbeschränkungen vorgesehen. So soll es Bedingung sein, dass Menschen, die in den Ländern aufgenommen werden, erstens dort lebende Verwandte haben und diese zweitens für den Lebensunterhalt der Geflüchteten aufkommen können.

Zumindest Letzteres ist mehr als zynisch. Denn einerseits wird eine humanitäre Notlage festgestellt, andererseits wird die konkrete Hilfsleistung von den finanziellen Voraussetzungen der Familie abhängig gemacht. Ich kann niemandem erklären, was es mithilfe und Humanität zu tun hat, wenn diese Hilfsleistung an nachweislich finanziell abgesicherte Verhältnisse gekoppelt wird.

Die bisher ergangenen Aufnahmeanordnungen der Länder enthalten zudem zahlreiche andere Hindernisse, zum Beispiel den dokumentarischen Nachweis bestimmter Verwandtschaftsverhältnisse. Zum Teil wird sogar definiert, dass es Verwandte ersten oder zweiten Grades sein müssen. Ich möchte auch sehr deutlich sagen: Ich finde die Beschränkung auf Menschen, die bereits Familienangehörige hier haben, nicht gerecht. Angesichts der eingangs beschriebenen Situation in Syrien und seinen Nachbarstaaten müsste die Devise lauten: Grenzen auf für alle Menschen in Not.

Ich fragte eingangs, wie die Länder der Europäischen Union mit der Situation umgehen. An dieser Stelle möchte ich nun auf ein aus unserer Sicht außerordentlich positives Beispiel hinweisen, nämlich auf Schweden, das - wohlgemerkt - konservativ regiert wird. In der letzten Woche teilte die schwedische Einwanderungsbehörde mit, dass Schweden allen Anträgen auf Asyl von Menschen aus Syrien stattgeben wird und dass sowohl die Menschen, die bereits in Schweden sind, als auch diejenigen, die noch kommen werden, einen dauerhaften Aufenthaltstitel bekommen werden. Als erstes europäisches Land ermöglicht es Schweden damit, dass sich Geflüchtete eine Perspektive schaffen können und sich gemeinsam mit ihren Familien, deren Nachzug ebenfalls ermöglicht wird, ein Leben in Sicherheit und Würde aufbauen können.

Der schwedische Migrationsminister Tobias Billström erklärte dazu: „Kein Konflikt auf der Welt ist derzeit so grausam, lang und blutig wie der Konflikt in Syrien. Das sollte viele Politiker innerhalb und außerhalb der EU veranlassen, über unsere Verantwortung nachzudenken.“

Eine große schwedische Tageszeitung titelte zudem „Wenn das Haus Ihres Nachbarn brennt, dann öffnen Sie halt die Tür“. Die Reaktionen sowohl der Medien als auch der Bevölkerung in Schweden darauf waren im Übrigen überraschend positiv. Auch das macht einen wichtigen, vielleicht sogar entscheidenden Unterschied zu Deutschland deutlich. Auch in Schweden steigt die Zahl der Asylsuchenden. Auch in Schweden ist Asylpolitik ein sehr umstrittenes Politikfeld. Auch in Schweden gibt es Rassismus. Aber während der deutsche Innenminister Friedrich nahezu keine Woche vergehen lässt, ohne wegen angeblich dramatisch hoher Asylantragszahlen Alarm zu schlagen oder wegen einer angeblich drohenden sogenannten Romaschwemme ausländerfeindliche und rassistische Stimmungslagen zumindest zu bedienen, haben schwedische Politikerinnen Fakten geschaffen, die sich schlicht an Menschenrechten orientieren, und kommunizieren diese auch so.
Ich wünschte, die Bundesrepublik würde sich daran ein Beispiel nehmen. Ich wünschte, die Landesregierung würde sich mit Blick auf die von ihr zu regelnden Belange wie die Definition von Zugangsvoraussetzungen und die formale Ausgestaltung einer solchen Aufnahmeanordnung ebenfalls am Beispiel Schwedens orientieren.

Nun liegen seit gestern die Antwort auf meinen Kleine Anfrage zu diesem Thema und auch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor. Beide machen deutlich - das ist das Positive -, dass hier im Hause offenkundig zunächst einmal Einigkeit darüber herrscht, dass es einer ergänzenden Aufnahme in Sachsen-Anhalt bedarf. Darüber bin ich sehr froh. Das aus meiner Sicht Negative ist, dass sehr hohe Hürden, auch solche bürokratischen Hürden, wie ich sie beschrieben habe, geplant sind. Hierin haben wir offenkundig einen Dissens.

Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause und angesichts der Positionierung der Landesregierung zu bisherigen Aufnahmeprogrammen bzw. zu anderen Anträgen in Sachen Flüchtlingsschutz schien bei der Antragstellung durch meine Fraktion die Einigkeit darüber hier im Hause unwahrscheinlich. Deswegen haben wir, als wir unseren Antrag stellten, darauf verzichtet, solche Details, wie ich sie eben erwähnte, die aus der Sicht meiner Fraktion wünschenswert wären, in den Antrag hineinzunehmen. Wir haben es vielmehr bei den drei zur Abstimmung stehenden Punkten belassen, die sich sehr eng an dem Beschluss orientieren, den der Bundestag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause gefasst hat, um Ihnen die Zustimmung zu unserem Antrag zu ermöglichen.

Wir beantragen ein solches Aufnahmeprogramm nicht zum ersten Mal. Bereits im September des letzten Jahres beantragte meine Fraktion den Einsatz der Landesregierung für ein bundesweites Aufnahmeprogramm für Flüchtlinge aus Syrien und den Nachbarstaaten sowie die Bereitstellung von Aufnahmeplätzen in Sachsen-Anhalt. Die Argumentation der Landesregierung damals war sinngemäß: Hilfe ist zuerst in Syrien notwendig, die Leute jetzt aus Syrien herauszuholen, ist kontraproduktiv. Darüber hinaus kann Sachsen-Anhalt gar nichts tun, weil es kein eigenes Aufnahmeprogramm auflegen kann oder darf. Diese Ausgangslage hat sich nun mit dem Beschluss der Bundesregierung und des Bundestages geändert. Herr Minister, jetzt haben Sie tatsächlich die Gelegenheit zu zeigen, ob Sie dies denn wollen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag.

Noch ein paar Worte zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Zunächst bin ich froh darüber, dass offenkundig Einigkeit über die Notwendigkeit herrscht. Ich bin darauf eingegangen, dass meine Fraktion weitergehende Wünsche und Vorstellungen hat bezüglich der Frage, für wen ein solches Aufnahmeprogramm wirksam werden soll.

Der wesentliche textliche Unterschied zwischen unserem Antrag und dem Antrag der Koalitionsfraktionen besteht in Punkt 2. Wir möchten den Menschen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ermöglichen, die Koalitionsfraktionen wollen diese von vornherein als eine befristete Aufenthaltserlaubnis gestalten. Hierin haben wir einen deutlichen Dissens.

Ich bin davon überzeugt, dass eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis die bessere Option wäre, weil die Menschen dann tatsächlich die Chance hätten, sich hier eine Perspektive in Sicherheit und Würde aufzubauen. An dieser Stelle möchte ich erneut auf das Beispiel Schweden verweisen, wo genau das passiert und wo gezeigt wird, dass es möglich ist. Meine Fraktion wird den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ablehnen.