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Henriette Quade zu TOP 13: Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten in Sachsen-Anhalt

Wir debattieren über die Lebenssituation von Geflüchteten und Asylsuchenden und insbesondere über ihre Wohnsituation in Sachsen-Anhalt in der Tat nicht zum ersten Mal. Zuletzt hatte meine Fraktion im Oktober 2012 einen nicht unähnlichen Antrag in das Hohe Haus eingebracht, der ebenfalls darauf abzielte, das Aufnahmegesetz des Landes zu ändern mit dem Ziel, die dezentrale Unterbringung als Regelunterbringung festzuschreiben. Das zeigt, dass die Probleme keineswegs gelöst sind. Herr Herbst hat das bei der Einbringung des Antrags noch einmal ausführlich beschrieben. Denn auch wenn die bereits seit 2008 bestehende Bitte des Innenministeriums, Familien und Alleinreisende mit Kindern dezentral in Wohnungen unterzubringen, mit diesem Erlass quasi erneuert worden ist, bleiben die zentralen Probleme der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (GU) bestehen und sind zum Teil sogar noch verschärft worden.

Abgeschiedenheit und Isolation, zwangsweises Zusammenleben erwachsener, oft traumatisierter Menschen auf engstem Raum, fehlende Privatsphäre, mangelhafter Zugang zu ÖPNV und sozialer Infrastruktur oder auch die oftmals nur mit erheblichem Aufwand verbundene Erreichbarkeit der gerade für Asylsuchende so wichtigen Ämtern und Behörden sind nach wie vor die Probleme der Gemeinschaftsunterbringung und bestimmen das Leben ihrer Bewohnerinnen und Bewohner.

Dies sind die Bedingungen und sie wirken im Land nach wie vor. Ich sage für meine Fraktion ganz deutlich: Dies sind keine Bedingungen, unter denen menschenwürdiges Leben ermöglicht wird. Deswegen wollen auch wir diese zwangsweise Gemeinschaftsunterbringung überwinden.

Die Notwendigkeit zeigt sich auch mit Blick auf die Ereignisse der letzten Monate. In vielen Gemeinschaftsunterkünften des Landes weisen Bewohnerinnen auf die für sie oftmals hoch problematische Situation hin. Nicht selten scheitern ihre Bemühungen bereits daran, verantwortliche Behörden zum Zuhören zu bewegen und politisches Gehör zu finden.

Zuletzt zeigte der mittlerweile glücklicherweise ausgesetzte Hungerstreik von Bewohnerinnen der GU Friedersdorf in Bitterfeld, wie verzweifelt die Bewohnerinnen oftmals sind. In tragischer Weise verweist auch der erst vor Kurzem passierte Suizid in der Gemeinschaftsunterkunft Harbke auf eben jene Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit.

Mit Blick auf die Ereignisse in Bitterfeld will auch ich an dieser Stelle der Integrationsbeauftragten des Landes ausdrücklich für ihr Eingreifen danken. Ich muss aber auch ganz deutlich sagen, es ist beschämend, dass dort zwei Wochen lang Menschen in einem Hungerstreik leben, sehr ernsthaft artikulieren, dass sie in Kauf nehmen zu sterben, und das zwei Wochen lang außer den Oppositionsfraktionen hier im Hause offenkundig niemanden interessiert.

Es stellt sich, wie auch mit Blick auf die Zustände in der GU Zeitz, die Frage nach der Wahrnahme politischer Verantwortung. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ machte in der letzten Woche die unhaltbaren Zustände in der GU Zeitz einer breiten Öffentlichkeit zugänglich. Auch hier stellt sich natürlich die Frage, wie der Landkreis seiner Um es ganz deutlich zu sagen: Ich will niemanden aus der Verantwortung entlassen.
Angesichts der Zustände in Zeitz, in Friedersdorf, in Harbke und anderswo zeigt sich, dass die Landkreise ihre Konzepte zur Unterbringung überdenken sollten. Es zeigt sich aber auch, dass der Erlass der Landesregierung zur Unterbringung von Asylsuchenden bei weitem nicht den vom Innenminister vollmundig versprochenen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation dieser Menschen leistet. Da es sich lediglich um eine Richtlinie mit Soll- und Kann-Bestimmungen handelt, setzt er eben nicht die notwendigen verbindlichen Kriterien und Standards. Einige Landkreise betrachten - das wird an der Verfahrensweise an verschiedenen Stellen deutlich - den Erlass einerseits als bloße Empfehlung, der man nachkommen kann oder auch nicht. Sie verwenden ihn aber andererseits zugleich als Argument gegen
konzeptionelle Vorschläge, die eine Wohnungsunterbringung auch für Menschen vorsieht, die weniger als drei Jahre in einer Gemeinschaftsunterbringung leben.

Hieran zeigt sich, dass eine gesetzliche Regelung, die den eindeutigen Willen des Gesetzgebers deutlich machen würde, eben unerlässlich ist. Deswegen braucht es eine Änderung des Aufnahmegesetztes.

Meine Fraktion wird dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen, sollte es zu einer Direktabstimmung kommen. Sie würde aber auch dem Antrag auf Überweisung folgen.

Ich will noch ein paar Worte zum Antrag der Koalitionsfraktionen sagen. Der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen will ausdrücklich das Engagement des Innenministers zur Verbesserung der Unterbringung von nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigten Ausländern in Sachsen-Anhalt begrüßen. Gäbe es einen realen Grund dazu, würden wir es gern tun.

Aber es wurde auch darauf hingewiesen, wie die Fachaufsicht auf der Landesebene durch das Landesverwaltungsamt ausgeführt wird, und das wirft die Frage auf, ob diese angesichts der eklatanten Versäumnisse korrekt und wirksam ist. Ich habe daran begründete Zweifel. Ich sehe die Landesregierung in der Pflicht, endlich für eine ehrliche Evaluation zu sorgen.